Klimaschutz

Der Karlsruher Klima-Beschluss von 2021 hat Hoffnungen geweckt. Nach dem Bund wollten junge Klägerinnen und Kläger auch die Länder zu mehr Klimaschutz verpflichten. Aber so einfach ist es nicht.

Verfassungsgericht: Klimaklagen in den Ländern ohne Erfolgsaussicht


Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet einzelne Bundesländer nicht dazu, mehr für den Klimaschutz zu tun. Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen elf Verfassungsbeschwerden vorwiegend junger Menschen nicht zur Entscheidung an – diese hätten keine Aussicht auf Erfolg, teilten sie am Dienstag mit. Die von der Deutschen Umwelthilfe unterstützten Klägerinnen und Kläger hatten die Länder zwingen wollen, ihre Klimaschutzgesetze zu verschärfen oder überhaupt welche zu erlassen. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)

Motiviert waren die neuen Klagen durch den aufsehenerregenden Karlsruher Klima-Beschluss aus dem Frühjahr 2021. Damals hatte der Erste Senat festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist – handelt die Politik beim Erreichen ihrer Klimaziele heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen. Der Bund musste daraufhin sein Klimaschutzgesetz nachbessern.

Im Pariser Klimaschutzabkommen haben sich Deutschland und zahlreiche andere Staaten das Ziel gesetzt, die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad zu halten, möglichst aber auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Daraus lassen sich auf Bundesebene bestimmte Mengen an Treibhausgasen ableiten, die noch ausgestoßen werden dürfen. Auf Länderebene gebe es solche Vorgaben aber nicht, so der Tenor des Beschlusses aus Karlsruhe. Dies sei allerdings Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde.

DUH fordert schnellstmögliche Transparenz

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die „klarstellenden Hinweise“. Das Gericht betone, dass die Klimaschutzziele des Bundes ohne Durchführungsmaßnahmen und eigene Gesetzgebung in den Ländern gar nicht zu erreichen wären. Die DUH forderte die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich transparent festzulegen, welche Beiträge die Länder für die Einhaltung des Pariser Abkommens zu leisten haben“.

Die neue Klage hatten Kinder und Jugendliche aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt eingereicht. Die elfte Verfassungsbeschwerde, die sich ebenfalls auf das NRW-Gesetz bezog, war von einer Einzelperson in Eigenregie eingereicht worden. Zur Begründung führten die Kläger an, dass die Nachbesserungen am Bundesgesetz nicht ausreichend seien. Deshalb sollen jetzt konkrete Maßnahmen wie Tempolimits, eine wirksame Sanierung öffentlicher Gebäude und der stärkere Schutz von kohlenstoffspeichernden Ökosystemen eingeklagt werden.

320°/dpa

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