Gerichtsbeschluss

kostenpflichtig
Nicht immer muss die Müllabfuhr die Tonnen direkt vor der Haustür der Anwohner leeren. Unter bestimmten Umständen können Bürger verpflichtet werden, die Tonnen zu einem Sammelplatz zu bringen. Das unterstreicht ein aktueller Gerichtsbeschluss.

In Sackgassen: Müllabfuhr kann Sammelplatz einrichten


Anwohner einer Sackgasse haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Mülltonnen direkt vor der Haustür geleert werden. Sie müssen unter bestimmten Bedingungen hinnehmen, dass die zuständige Abfallbehörde eine Sammelstelle festlegt. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil zur Beschwerde eines Anwohners aus dem Kreis Pinneberg hervor.

Der betreffende Anwohner wohnt in einer Sackgasse und muss seit Sommer vergangenen Jahres seine Mülltonne zu einer Sammelstelle in der Sackg

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