Genehmigungsverfahren

Bis zu acht Jahre kann ein Genehmigungsverfahren für Industrieanlage dauern. Viel zu lange, kritisiert die Chemiebranche. So könne der schnelle Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft nicht funktionieren.

Chemiebranche fordert schnellere Zulassung für Industrieanlagen


Die deutsche Chemiebranche fordert mehr Tempo bei den Zulassungsverfahren für Industrieanlagen. Der Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft werde zu viel mehr Genehmigungsverfahren führen, denn zahlreiche Industrieanlagen müssten modernisiert werden, teilte der Verband der Chemischen Industrie (VCI) am Mittwoch mit. Dringend nötig sei ein Beschleunigungsgesetz für Planungs- und Genehmigungsverfahren auch für Industrieanlagen.

Wenn die Politik Klimaschutzhemmnisse abbauen wolle, dürfe sie sich nicht auf Windräder beschränken, sagte VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. Es brauche eine „Allianz des Wollens“ zwischen Bund, Ländern, Gesellschaft und Industrie. „Ohne ein verändertes Mindset auf allen Ebenen werden wir diese nationale Kraftanstrengung nicht meistern“, so der Verbandsvertreter.

Jahrelange Genehmigungsverfahren

Der VCI hat beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine Studie und bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft ein Gutachten zum Thema Genehmigungsverfahren in Auftrag gegeben. Laut IW gibt es 50.000 genehmigungspflichtige Industrieanlagen in Deutschland. Für jede Anlage, die verändert werden soll, sei eine behördliche Genehmigung nötig.

Jährlich würden 1.500 Verfahren zu Industrieanlagen auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes abgewickelt, heißt es in der Studie. Die Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung dauerten bis zur Genehmigung oft fünf bis acht Jahre. „Das ist fatal, denn zu den Anlagen zählen solche, die für die Dekarbonisierung der deutschen Industrie unverzichtbar sind“, erklärte IW-Direktor Michael Hüther.

Der VCI fordert eine gezieltere Beteiligung der Öffentlichkeit an Verfahren, weniger Bürokratie, mehr Fachkräfte sowie eine bessere IT-Ausstattung in Behörden. Das Verbandsklagerecht solle gestrafft werden, indem Oberverwaltungsgerichte bei Großvorhaben schon als erste Instanz zuständig sind. Stefan Altenschmidt von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft plädierte für eine völlige Digitalisierung bei der Beteiligung der Öffentlichkeit. Eine Akteneinsicht in Behörden sei nicht mehr zeitgemäß.

320/dpa

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