Beschluss des Gemeinderats

Nächster Akt im Streit um die Verpackungssteuer in Tübingen. Die Stadt will gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Revision gehen. Das hat der Gemeinderat beschlossen.

Verpackungssteuer: Stadt Tübingen geht in Revision


Die Stadt Tübingen will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Verpackungssteuer nicht akzeptieren und geht dagegen in Revision. Das entschied der Gemeinderat am Donnerstagabend und folgte damit der Empfehlung der Verwaltung. Zuständig in der nächsten Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Laut einer Sprecherin der Stadt gab es bei der Abstimmung 25 Ja-Stimmen, 11 Mitglieder stimmten mit Nein, es gab keine Enthaltungen.

Die Verpackungssteuer ist ein Vorzeigeprojekt von Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne). Die Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale hatte dagegen geklagt – und war erfolgreich. Ende März hatte der VGH erklärt, dass die Steuer gegen das Abfallrecht des Bundes verstoße. „Die abweichende Auffassung der Stadt Tübingen würde das Tor zur Einführung aller möglichen Verbrauchsteuern durch die Gemeinden eröffnen. Dies sei durch das Grundgesetz aber ausgeschlossen“, schrieb das VGH in seiner Urteilsbegründung.


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Die Verpackungssteuer in Tübingen ist zu Beginn des Jahres in Kraft getreten. Seither sind für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und -speiseverpackungen sind 50 Cent fällig. Für jedes Einwegbesteck-Set 20 Cent. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert.

Die Steuern müssen die Verkaufsstellen zahlen, die in den Einwegverpackungen Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Laut Palmer ist das Mehrweggeschirr im Stadtbild deutlich präsenter und die öffentlichen Mülleimer vor allem in der Innenstadt sind sichtbar leerer.

Die Kosten der Revision betragen im Falle eines Scheiterns voraussichtlich rund 32.000 Euro, davon etwa 20.000 Euro für die beauftragte Kanzlei, rund 5.000 Euro Gerichtskosten und etwa 7.000 Euro Erstattung für die gegnerischen Anwälte.

320°/dpa/re

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