Gerichtsurteil

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gibt dem Enzkreis recht: Das Land Baden-Württemberg darf gegenüber dem Landkreis keine Deponierung von Betonabfällen aus dem Rückbau von Atomkraftwerken anordnen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Kreis wehrt sich erfolgreich gegen AKW-Abfälle


Im Streit um die Deponierung von Betonabfällen aus dem Rückbau der Atomkraftwerke in Philippsburg und Leopoldshafen (beide Kreis Karlsruhe) hat sich vorerst der baden-württembergische Enzkreis durchgesetzt.

Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe gab nach Angaben vom Dienstag einer Klage des Landkreises gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe statt (Az. 9 K 4660/20). Mit der Klage hatte sich der Kreis gegen eine Ausnahmezulassung zur Entsorgung des nicht strahlenden Mülls auf der Deponie Hamberg in Maulbronn gewehrt. Die Ausnahmezulassung ist nach dem Urteil hinfällig.

Das Urteil, deren Begründung nachgereicht werden soll, ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können den Angaben zufolge noch Berufung zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.

320°/dpa/re

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