Arbeitshilfe für Behörden

In Nordrhein-Westfalen gibt es einen neuen Bußgeldkatalog für Umweltverstöße. Wer künftig Picknickabfälle in den See schmeißt, muss mit 2.000 Euro Bußgeld rechnen. Das Entsorgen von Abfällen im Wald kann bis zu 25.000 Euro kosten.

Bußgeldkatalog in NRW: 100 Euro für weggeworfene Kippe


Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat einen fast 250 Seiten starken aktualisierten Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutzvorschriften veröffentlicht. Wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte, sollen die rund 1300 Empfehlungen eine Arbeitshilfe für die örtlichen Behörden sein und eine landesweit einheitliche Anwendung der Bußgeldnormen sicherstellen.

Wer auch nur geringfügige Mengen Abfall in ein Gewässer einbringt – etwa Picknickabfälle, Flaschen oder Asche – muss bereits mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.000 Euro rechnen. Feuermachen im Wald kostet jetzt bis zu 5.000 Euro Bußgeld – bisher waren es bis zu 1.020 Euro.

Für das Rauchen im Wald von März bis Oktober wird ein Bußgeld von 150 Euro empfohlen (bisher 80 Euro). Das Wegwerfen oder Entsorgen von Abfällen im Wald kann demnach sogar mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Für die rechtswidrige Entsorgung von Hausmüll wie Zigarettenstummeln, Einweg-Kaffeebechern, Papptellern oder Obst- und Lebensmittelresten wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro empfohlen.

Der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog gibt bei Ordnungswidrigkeiten Anhaltspunkte für die Höhe von Verwarnungen und Bußgeldern, wobei im Einzelfall Erhöhungen oder Ermäßigungen möglich sind. Bestehen Anhaltspunkte für eine Straftat, wird die Staatsanwaltschaft informiert.

320°/dpa

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