Verpackungsgesetz

kostenpflichtig
Bis zum 1. Juli müssen sich alle Unternehmen, die in Deutschland verpackte Ware in den Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Die Vorschrift zeigt Wirkung: Die Betreiber des Registers sprechen von „explodierenden“ Registrierungszahlen – vor allem aus dem Ausland.

3.500 neue Registrierungen pro Tag


Ab dem 1. Juli sind alle Ausnahmen gestrichen: Ab dann muss jeder, der in Deutschland verpackte Waren in den Verkehr bringt, im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Der Registrierungsprozess dafür ist am 5. Mai gestartet. Knapp zur Halbzeit berichtete Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), am Donnerstag auf der IFAT von „explodierenden“ Registrierungszahlen.

Jeden Tag kämen derzeit über 3.500 neue Registrierungen aus aller Welt hi

320°/ek/dpa

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