Kunststofftragetaschen

Kennzeichnung ja, aber nicht als „kompostierbar“: Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft DGAW warnt davor, biologisch abbaubaren Produkten den Weg in die Bioabfallsammlung zu ebnen. Hintergrund ist ein geplanter Rechtsakt der EU-Kommission.

DGAW: Biobasierte Produkte nicht als „kompostierbar“ kennzeichnen


Konkret geht es um den „Entwurf des Durchführungsrechtsaktes zu Etiketten und Kennzeichnungen für biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststofftragetaschen“, an dem die EU-Kommission derzeit arbeitet. Die DGAW warnt davor, dass im Ergebnis biobasierte Produkte als „kompostierbar“ gekennzeichnet werden dürfen. Denn eine solche Kennzeichnung würde eine gemeinsame Erfassung zusammen mit Bioabfällen signalisieren, die in Deutschland nach den Vorgaben des Abfall- und Düngerechts nicht zulässig sei.

Biobasierte Kunststoffe könnten den Prozess und die Produkte der Bioabfallverwertung beeinträchtigen, wenn biobasierte Kunststoffe in den biologischen Behandlungsverfahren nicht vollständig entfernt oder im vorgesehenen Zeitraum abgebaut werden, argumentiert der Verband. Damit würde die Sortenreinheit des Bioabfalls gefährdet.

Hinzu komme, dass biologisch abbaubare Verpackungen und Etiketten keinen Nutzen für die Abfallwirtschaft hätten. Im Idealfall würden sie vollständig zu CO2 und Wasser abgebaut. „Der einzige Nutzen, den biobasierte Kunststoffe im Entsorgungs- und Verwertungsbereich mit sich bringen, ist der Brennwert“, erklärt die DGAW. „Insofern gehören diese Materialien in die thermische Nutzung, d.h. die Verwertung in Biomassekraftwerke oder Müllverbrennungsanlagen. Dies sollte dem Verbraucher auch deutlich gemacht werden und auf der Verpackung entsprechend gekennzeichnet sein.“

Grundsätzlich könne die Nutzung und der Einsatz von Produkten aus biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen vorteilhaft sein, räumt der Verband ein. Insbesondere, wenn sie aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt seien und fossile Rohstoffe substituiert würden. Eine entsprechende Kennzeichnung hält die DGAW für vertretbar, nicht aber die Kennzeichnung als „kompostierbar“.

320°/re

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