CO2-Handel

Strenger soll es werden und auch umfassender: Das EU-Parlament will die kostenlose Vergabe von Zertifikaten für CO2-Emissionen auslaufen lassen. Außerdem soll der Handel auf Gebäude und Verkehr ausgeweitet werden – und auch auf die Verbrennung von Siedlungsmüll.

Emissionshandel soll auch für Müllverbrennungs­anlagen gelten


Das Europaparlament hat sich nach langer Debatte auf eine Position zu umstrittenen Vorschlägen zum Klimaschutz geeinigt. Die Einigung vom Mittwoch sieht unter anderem vor, dass die kostenlose Vergabe von Zertifikaten für CO2-Emissionen ab 2027 nach und nach auslaufen und ab 2032 ganz entfallen soll. Auch soll der Emissionshandel auf Gebäude und Verkehr ausgeweitet werden. Beim Emissionshandel (ETS) müssen bestimmte Industrien für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie CO2 zahlen.

Das Parlament sprach sich zudem dafür aus, ab 2026 auch die Verbrennung von Siedlungsmüll in das ETS aufnehmen. Der Entsorgerverband BDE begrüßte den Schritt. „Nationale Insellösungen bei der CO₂-Bepreisung helfen weder dem Klimaschutz noch der Kreislaufwirtschaft“, erklärte Verbandspräsident Peter Kurth. Deshalb sei ein nationaler Alleingang zur Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in die CO₂-Bepreisung, wie ihn das Bundeswirtschaftsministerium plant, grundsätzlich der falsche Weg. „Der CO₂-Ausstoß der thermischen Abfallverwertung muss EU-weit einheitlich und verbindlich mit der Erweiterung des europäischen Emissionshandels erfasst werden. Ziel muss der faire Wettbewerb aller Akteure der Abfallbehandlung sein“, so Kurth.

Die Vorhaben müssen aber noch mit den EU-Ländern abgestimmt werden. Diese wollen sich kommende Woche auf ihre Position einigen, bevor die beiden Institutionen untereinander Verhandlungen aufnehmen. Erst wenn dabei ein Kompromiss erzielt wurde, kann das Vorhaben in Kraft treten. Die Vorschläge zum Klimaschutz waren von der EU-Kommission bereits vergangenen Sommer vorgelegt worden.

Wie der BDE erklärt, muss die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Ende 2024 einen Bericht vorlegen, in dem sie die möglichen Auswirkungen der Einbeziehung von Müllverbrennungsanlage in den Emissionshandel auf die Beseitigung von Abfällen auf Deponien in der Union und auf Abfallausfuhren in Drittländer untersucht. In dieser Folgenabschätzung prüfe die Kommission auch die Möglichkeit, andere Abfallbewirtschaftungsprozesse in das EU-EHS einzubeziehen, insbesondere die Deponierung.

Geht es nach dem Willen des Parlaments, wird die EU auch einen Klimasozialfonds und eine Art CO2-Zoll an den EU-Außengrenzen einrichten. Mit dem CO2-Zoll soll verhindert werden, dass günstigere Produkte, die aber klimaschädlicher im Ausland hergestellt wurden, zum Problem für EU-Unternehmen werden. Zusätzlich zu den von der Kommission vorgeschlagenen Produkten wie Eisen, Stahl, Zement und Dünger möchte das Parlament die Abgabe auch auf Kunststoffe, Wasserstoff und Ammoniak ausweiten.

320°/dpa/re

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