Emissionshandel

Am kommenden Mittwoch steht im Bundeskabinett die Entscheidung an, ob der Emissionshandel auf Siedlungsabfälle ausgedehnt wird. Der Kommunalverband VKU ist dagegen. Er warnt vor massiven Kostenbelastungen der Bürger.

„Eine Milliarde Euro Zusatzkosten“


„Wir haben es in der aktuellen Krisensituation mit erheblichen Kostensteigerungen für die privaten Haushalte insbesondere bei Energie zu tun“, sagt VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. „Wir sehen, dass die Bundesregierung derzeit intensiv nach Entlastungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sucht. Die nächstliegende Entlastung wäre es allerdings, auf geplante Zusatzbelastungen zu verzichten. Denn mit der vorgesehenen BEHG-Änderung und der Ausweitung des CO2-Preises auf Abfälle würden Zusatzkosten in Höhe von etwa einer Milliarde Euro auf die Bürgerinnen und Bürger pro Jahr zukommen, und diese Belastung würde von Jahr zu Jahr entsprechend der BEHG-Preisstaffelung noch weiter steigen.“

Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch über einen Entwurf zum zweiten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) entscheiden. Demnach soll das Gesetz dahingehend geändert werden, dass auch Abfälle, die verbrannt werden, unter den Emissionshandel fallen. Folglich würde auf solche Abfälle ein CO2-Preis erhoben, der nach Auffassung des VKU die Abfallgebühren in die Höhe treiben würde.

Als besonders problematisch bewertet dabei der VKU, dass gerade Mieterhaushalte überproportional belastet würden. Denn diese müssten mit ihren Abfallgebühren zum einen den durchschnittlichen Emissionsfaktor der Müllverbrennungsanlagen – unter Einrechnung der sehr kunststoffhaltigen Gewerbeabfälle – zu bezahlen. Zum anderen hätten Mieter in Großwohnanlagen rund ein Drittel mehr Restmüll als Eigentümer von Einfamilienhäusern und würden dementsprechend auch mehr Kosten für CO2-Zertifikate zu tragen haben.

„Im Kern geht es bei der Ausweitung des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die Abfallentsorgung um eine verkappte Steuererhöhung“, meint Hasenkamp. „Denn mit einem solchen Schritt wären keinerlei ökologische Lenkungswirkungen verbunden: Die Entsorgungsunternehmen können den fossilen Kunststoffanteil im Restmüll nicht steuern.“

Der VKU kritisiert auch, dass Deutschland einen nationalen Sonderweg gehen will, obwohl die EU einen CO2-Zertifikatehandel (ETS) für alle europäischen Mitgliedsstaaten auf den Weg gebracht hat. „Durch das BEHG werden unserer Einschätzung nach Abfallexporte in Länder mit qualitativ minderwertigen Behandlungsanlagen zunehmen, mit dem Ergebnis steigender Deponiemengen und Methanemissionen“ so Hasenkamp. „Denn der Abfall sucht sich immer den billigsten Weg.“

320°/re

Mehr zum Thema
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung
„Das größte Bürokratie­entlastungspaket, das es je gab“
Videoüberwachung an Containerstellplätzen?
Weniger Lebensmittel- und Textilabfälle: EU-Parlament verabschiedet Position
Düngemittel aus recyceltem Phosphor: Veolia und SKW Piesteritz kooperieren
EU-Verpackungs­verordnung: Stimmen zur Einigung
EU einigt sich auf Verpackungs­verordnung