Taxonomie

Jetzt steht es fest: Ab Januar 2023 können Investitionen in Gas und Atomkraftwerke als klimafreundlich eingestuft werden. Eine Widerspruchsfrist für die EU-Länder lief um Mitternacht aus.

Einstufung von Gas und Atom als klimafreundlich nimmt letzte Hürde


Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke können in der EU ab Januar 2023 als klimafreundlich eingestuft werden. Am Montag lief um Mitternacht eine Frist für die EU-Länder aus, um das umstrittene Finanzvorhaben im Rahmen der sogenannten Taxonomie noch zu stoppen.

Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen und Bürgern dabei helfen, klimafreundliche Projekte zu identifizieren und Investitionen in diese Bereiche zu lenken. Im vergangenen Jahr wurde bereits entschieden, die Stromproduktion mit Solarpaneelen, Wasserkraft oder Windkraft als klimafreundlich einzustufen. Zudem wurden Kriterien für zahlreiche andere Wirtschaftsbereiche festgelegt. Unter dem Druck einiger Mitgliedstaaten schlug die für Gesetzesvorschläge zuständige EU-Kommission dann Ende vergangenen Jahres vor, dass auch Geldanlagen in Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich gelten sollen.

Eine entscheidende Rolle spielte dabei Frankreich, das in der Atomkraft eine Schlüsseltechnologie für eine CO2-freie Wirtschaft sieht und die Technik gerne auch weiter in andere Länder exportieren will. Deutschland hingegen setzte sich für ein grünes Label für Gas als Übergangstechnologie ein. Umweltschützer hatten das Vorhaben stark kritisiert, da Treibhausgase ausgestoßen werden, wenn Energie mit Erdgas erzeugt wird und bei Atomkraft der radioaktive Abfall und mögliche Unfälle als problematisch gelten.

Um den Vorschlag zu verhindern, hätten sich mindestens 20 EU-Staaten zusammenschließen müssen, die mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten. Das kam bis zum Fristende am Montag nicht zustande, auch weil viele Staaten an der Nutzung von Kernkraft interessiert sind. Sie erhoffen sich von der klimafreundlichen Einstufung, dass mehr Geld in den Ausbau von Atomkraftwerken fließt. Der sogenannte Rechtsakt zur Taxonomie tritt nun am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. Länder wie Österreich sowie Umweltorganisationen planen, dagegen zu klagen.

320°/dpa

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