Einhaltung des Klimaschutzes

Eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz ist in erster Instanz abgewiesen worden. Das Gericht sieht den Gesetzgeber in der Verantwortung. Die Umwelthilfe will nun in die nächste Instanz gehen.

Gericht weist Klage gegen Mercedes-Benz ab


Das Landgericht Stuttgart hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen. Es obliege dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden, teilte die 17. Zivilkammer des Gerichts am Dienstag mit. Dies könne durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht nicht vorweggenommen werden (AZ.: 17 O 789/21).

Die Umwelthilfe hatte mit ihrer Klage einen klimagerechten Umbau des Autobauers gefordert. Mercedes-Benz sollte unter anderem ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen, die Treibhausgase ausstoßen. Nach Auffassung der Kammer stehe den Klägern jedoch kein Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Verbrennermotoren zu, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts.

Die von den Klägern begehrte Rechtsfolge stehe im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Rechtsfolge weise „dem Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen für die Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens und der Lebensbedingungen“ zu. Die Gerichte könnten lediglich geltende Gesetze unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben anwenden.

„Ohrfeige in Richtung Gesetzgeber“

Die Umwelthilfe kündigte an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht Stuttgart zu gehen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, wertete die Entscheidung des Gerichts als „Ohrfeige in Richtung Gesetzgeber“. Dieser müsse sich darum kümmern, dass Grenzen formuliert werden. „Doch der Gesetzgeber wird nicht aktiv, deshalb sind wir ja gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um die Grundrechte der Menschen und künftigen Generationen zu schützen.“

„Wir sind von Anfang an davon ausgegangen, dass in dieser grundsätzlichen Frage erst höhere Gerichtsinstanzen Klarheit bringen werden“, sagte der Anwalt der Kläger, Remo Klinger. Man hoffe nun auf eine schnelle Klärung vor dem Oberlandesgericht. Die Klimakrise lasse nicht mehr viel Zeit.

Mercedes-Benz begrüßte, dass das Landgericht Stuttgart ihre Rechtsauffassung bestätigt habe. „Es steht für uns außer Frage, dass der Klimaschutz eine der größten Herausforderungen der Menschheitsgeschichte ist“, teilte ein Sprecher mit. Mercedes-Benz stehe zu seiner Verantwortung als Automobilhersteller und habe deshalb längst den „Spurwechsel zur Klimaneutralität eingeleitet“. So wolle der Autobauer „bis zum Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden, wo es die Marktbedingungen zulassen“.

320°/dpa

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