Nachtbetrieb

Wie oft und wie lange muss ein Windrad nachts zum Schutz der Fledermaus stillstehen? Die Frage landete vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Doch jetzt wurde das Verfahren eingestellt.

Prozess in München: Windrad gegen Fledermaus


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat sich am Donnerstag mit der Frage befasst, inwieweit der Betrieb einer Windkraftanlage Rücksicht auf Fledermäuse nehmen muss. Eine Ziegelei aus Dachau bei München hatte geklagt, weil ihre knapp 200 Meter hohe Windkraftanlage nachts stundenlang stillstehen muss, damit die Rotorblätter keine herumfliegenden Fledermäuse töten.

Die Anlage erzeugt nach Angaben von Matthias Hörl, Geschäftsführer der Betreiberfirma Hörl + Hartmann, rund 7,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Würde sie die ganze Nacht laufen, könnten es demnach schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Kilowattstunden mehr sein – viel bares Geld in Zeiten hoher Energiepreise.

Ultraschallwellen werden aufgezeichnet

Die Abschaltung der Anlage erfolgt in den Monaten April bis Oktober nachts durch einen Algorithmus, dem eine wissenschaftliche Beobachtung der Fledermausaktivität rund um das Windrad zugrunde liegt, das sogenannte Gondelmonitoring.

In der Gondel des Windrades ist ein Mikrofon angebracht, das die Ultraschallwellen der Fledermäuse aufzeichnet. Das Problem aus Sicht der Betreiber: Es werden auch Wellen von Fledermäusen aufgezeichnet, die gar nicht von dem Windrad betroffen seien: von der Zwergfledermaus zum Beispiel, die gar nicht so hoch fliege.

Eine Entscheidung gibt es vom Gericht in der Sache allerdings nicht. Das Verfahren wurde am Donnerstag eingestellt, nachdem der Betreiber und das Landratsamt Dachau als Kontrollbehörde sich auf eine Einigung verständigt hatten. Die Fledermaus-Daten sollen künftig voraussichtlich von einer neuen Version des Monitoringsystems «ProBat» erhoben werden, die es möglich macht, zumindest zum Teil zwischen betroffenen und nicht-betroffenen Fledermausarten zu entscheiden.

Laut Naturschutzbund Bayern sterben immer wieder Fledermäuse durch Windräder – auch Zwergfledermäuse. Hochrechnungen gehen laut NABU davon aus, dass insgesamt rund 200.000 Tiere im Jahr an Windkraftanlagen in Deutschland verunglücken. „Beim Tod an Windrädern wird ein Teil der Fledermäuse an den Rotorblättern geschlagen, ein anderer Teil fällt einem Barotrauma zum Opfer: Bedingt durch Verwirbelungen und den Druckabfall hinter den Rotorblättern platzen die Lungen und inneren Organe der Fledermäuse“, heißt es auf der Homepage des Naturschutzbundes.

320°/dpa

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