Müllverbrennung

Jetzt ist es offiziell: Die CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung wird erst im Januar 2024 starten – ein Jahr später als geplant. Das hat der Bundestag beschlossen.

MVA-Emissionshandel: Bundestag beschließt Verschiebung


Der Bundestag hat die geplante Ausweitung der CO2-Bepreisung für die Müllverbrennung am Donnerstagabend um ein Jahr verschoben. Der nationale CO2-Preis, der bislang auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas erhoben wird, gilt für Betreiber von Müllverbrennungsanlagen folglich erst ab 1. Januar 2024. „Wir vermeiden unnötige Belastungen in der aktuellen Krise“, erklärte der SPD-Abgeordnete Andreas Mehltretter die kurzfristig beschlossene Verschiebung.

Der CO2-Preis auf die fossilen Energieträger Öl und Gas gilt seit Anfang des vergangenen Jahres und macht seitdem das Heizen und Tanken in Deutschland teurer. Dadurch soll der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) reduziert und der Umstieg auf saubere Energiequellen gefördert werden. Ab dem kommenden Jahr müssen auch Braunkohle-Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 20 Megawatt den Preis für CO2-Emissionen zahlen. Größere Anlagen sind ausgenommen, weil sie bereits dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen.

Der Kommunalverband VKU bezeichnete die Verschiebung für Müllverbrennungsanlagen als „Teilerfolg für die kommunale Entsorgungswirtschaft und die Abfallgebührenzahler“. Ursprünglich hatte sich der Verband in den vergangenen Wochen für einen mindestens zweijährigen Aufschub eingesetzt.

„Gerade vor dem Hintergrund der Energiepreiskrise und der rasant steigenden Lebenshaltungskosten sollten Zusatzbelastungen der privaten Haushalte und des Gewerbes unbedingt vermieden werden“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Und die Situation wird im Jahr 2024 wohl leider keine wesentlich bessere sein.“

Gleichwohl hätten die Betriebe jetzt Planungssicherheit für die kommenden Gebührenkalkulationen. „Unser Ziel bleibt allerdings eine europäische Lösung, die perspektivisch den jetzt beschrittenen deutschen Sonderweg bei der Belastung der energetischen Abfallverwertung mit einem CO2-Preis ablösen muss“, so Liebing.

320°/dpa/re

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