Biokunststoffe

Ist die Kompostierbarkeit von Biokunststoff-Produkten wirklich eine „dreiste Lüge“, wie es die Deutsche Umwelthilfe behauptet? Der Verbund kompostierbare Produkte wehrt sich: Die DUH-Tests seien irreführend. Es seien „schwere Fehler“ gemacht worden.

Verbund kontert: DUH-Tests sind irreführend


Mit drastischen Worten wetterte die Deutsche Umwelthilfe vor wenigen Tagen gegen Bioplastik-Verpackungen und Bioplastik-Produkte, die als kompostierbar beworben werden. Bei Tests hätte sich herausgestellt, dass die Produkte sich keineswegs zersetzen würden  – die Bezeichnung „kompostierbar“ sei eine „dreiste Lüge“, erklärte der Umweltverband.

Der Verbund kompostierbarer Produkte (Verbund) wehrt sich nun und kontert, dass die DUH schwere Fehler beim Versuchsaufbau gemacht habe. „Generell begrüßen wir jeden Versuch, der untersucht, wie gut die Produkte unserer Mitglieder kompostieren“, sagt Michael von Ketteler, Geschäftsführer des Verbunds. „Bei diesem Versuch sehen wir jedoch grundsätzliche Fehler, deren Ergebnisse schon vor Versuchsbeginn absehbar waren. Hier wurde eine Chance vertan.“

„Große wissenschaftliche Bedenken“

Die DUH hatte nach eigenen Angaben mehrere kompostierbare Kunststoffprodukte für drei Wochen in die industrielle Rotte der Kompostierungsanlage im Rhein-Sieg-Kreis gegeben. „Die getesteten Kaffeekapseln, Wegwerfteller, Riegelverpackungen, Einweg-Rasierer und Schuhe sahen nach der Kompostierung nahezu unverändert aus“, teilte der Umweltverband mit.

Nach Auffassung des Verbunds kompostierbare Produkte stecken in dem Versuchsaufbau gleich mehrere Fehler: Zu kurze Rotte, falsche Bedingungen, falsche Annahmen und falsche Produkte. „Die in Deutschland üblichen Zertifizierungen zur industriellen Kompostierbarkeit fordern eine Kompostierung nach 12 beziehungsweise sechs Wochen. Dieser Versuch sah eine Rottezeit von lediglich drei Wochen vor“ sagt Verbandsmitglied Oliver Ehlert von DIN Certco. „In einem solch kurzen Zeitintervall lassen sich in der Regel kaum ausreichende Abbauergebnisse erzielen.“ Selbst für Blätter und Zweige reichten drei Wochen nicht aus, um sich ausreichend zu zersetzen.

Außerdem bemängelt der Verbund, dass die Produkte, die für den Versuch verwendet wurden, in unbenutztem Zustand waren. „Nur mit organischen Haushaltsabfällen gefüllte Bioabfallbeutel oder Kaffeekapseln, die mit gebrühten Kaffeeresten gefüllt sind, stimmen mit dem realen Verbraucherverhalten überein“, so Ehlert.


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Der dritte Kritikpunkt bezieht sich auf die Auswahl der getesteten Produkte: Ein Schuh etwa sei ein Produkt, das nicht zertifiziert sei und nichts in der Biotonne zu suchen habe. Bei fast allen getesteten Produkten für den DUH-Versuch liege folglich ein Verstoß gegen das Bioabfallrecht vor. Denn nur zertifizierte kompostierbare Bioabfallbeutel dürften in der Biotonne entsorgt werden.

„Bei diesem Versuch habe ich große wissenschaftliche und abfallrechtliche Bedenken. Hier entsteht in der breiten Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild“ kritisiert Peter Brunk, Vorsitzender des Verbunds. Die angebotene Mitarbeit des Verbunds bei den Tests hätte die DUH zuvor abgelehnt.

Anhaltende Diskussion

Der Verbund kompostierbare Produkte lobbyiert seit Jahren dafür, mithilfe von zertifizierten, kompostierbaren Bioabfallbeuteln mehr Bioabfälle aus Haushalten zu sammeln. In dem Verbund sind 15 Unternehmen und Institutionen entlang der Wertschöpfungskette von kompostierbaren Produkten organisiert – darunter BASF, der TÜV Rheinland und Interzero.

Die Diskussionen um kompostierbare Bioplastik-Verpackungen und Bioplastik-Produkten wird in der Branche schon länger geführt. Auch ob kompostierbare Biobeutel in den Bioabfall dürfen und in welchem Zeitraum sie sich wie gut zersetzen, wird unterschiedlich bewertet – je nachdem, wer gefragt wird. Eine gute Zersetzung bescheinigen sowohl der Verbund als auch der Abfallexperte Michael Kern, der mit Kollegen vom Witzenhausen-Institut eine entsprechende Studie durchgeführt hat. Demnach lassen sich kompostierbare Bioabfallsammelbeutel gut kompostieren, der Anteil von Folienschnipseln sei äußerst gering.

Demgegenüber sprechen sich mehrere Abfallwirtschaftsbetriebe klar gegen kompostierbare Bioabfallbeutel aus, darunter der Münchner AWM. Der Gesetzgeber wiederum hat mit der Novelle der Bioabfallverordnung den Weg für zertifizierte biologisch abbaubare Sammeltüten für Bioabfälle zwar grundsätzlich frei gemacht, die Erlaubnis dazu aber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen.

320°/ek

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