Lastenteilungsverordnung

Für die Bereiche Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall gelten künftige strengere Reduktionsziele für klimaschädliche Emissionen. Darauf haben sich die EU-Staaten geeinigt. Wie streng die Vorgaben sind, hängt von der Wirtschaftskraft der einzelnen Länder ab.

EU-Staaten einigen sich auf strengere Emissionsvorgaben


Klimaschädliche Emissionen in Bereichen wie Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall müssen in der EU künftig stärker reduziert werden. Am Dienstagabend einigten sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament auf die sogenannte Lastenteilungsverordnung, wie die tschechische Ratspräsidentschaft bekannt gab. Sie schreibt vor, dass die EU-Länder klimaschädliche Emissionen in bestimmten Sektoren bis 2030 schneller senken müssen.

Wie streng die Ziele der Staaten sind, hängt unter anderem von der Wirtschaftskraft der einzelnen Länder ab. Das Reduktionsziel Deutschlands – der größten Volkswirtschaft Europas – wurde von 38 auf 50 Prozent angehoben, während für das ärmste EU-Land Bulgarien eine Zielmarke von 10 Prozent gilt.

„Unsere heutige Einigung schafft Klarheit über die in jedem Mitgliedstaat erforderlichen Anstrengungen und sorgt für Solidarität beim Erreichen der europäischen Klimaziele“, sagte EU-Klimakommissar Frans Timmermans. Die Sektoren, die unter die Verordnung fallen, werden derzeit nicht uvom EU-Emissionshandelssystem erfasst – sie sind für 60 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Der Beschluss muss noch formell gebilligt werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann, doch das gilt als Formsache.

„Rechtlich durchsetzbar und finanziell sanktionierbar“

Die Verordnung ist Teil des großen Klimapakets „Fit for 55“, das die EU-Kommission im vergangenen Jahr vorgestellt hatte. Damit soll die EU ihre Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken im Vergleich zum Jahr 1990, und bis 2050 netto gar keine mehr ausstoßen. Andere Teile von „Fit for 55“ wie eine Ausweitung des Emissionshandels – bei dem etwa die Industrie für den Ausstoß von CO2 zahlen muss – werden noch von den Staaten und dem Parlament verhandelt.

Sven Giegold (Grüne), Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, begrüßte die Einigung als weiteren Schritt zur Treibhausgasneutralität. „Diese Ziele sind keine vagen Absichtserklärungen, sondern rechtlich durchsetzbar und finanziell sanktionierbar.“ Deutschland sichere seine jeweiligen Klimaziele mit dem Klimaschutzgesetz ab und dem damit verbundenen Klimaschutzsofortprogramm 2030, das in der Bundesregierung beraten werde, erklärte Giegold.

320°/dpa

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