Entlastungen

Bürger und Unternehmen dürfen nun auch mit Entlastungen für die Monate Januar und Februar rechnen. Das geht aus einem Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse hervor. Für die Industrie sind Bedingungen vorgesehen.

Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten


Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. Wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“ erstreckt werden.

Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Fernwärmekunden sollen 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunden bekommen. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente soll jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gelten. Die Haushaltskunden profitierten zudem weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung auf Gas.

Bei der Strompreisbremse sollen Haushalte und kleinere Unternehmen ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunden bekommen.

Bedingungen für Industrie

Für große industrielle Verbraucher soll die Gaspreisbremse ab Januar gelten. Sie sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022. Wärmekunden sollen 70 Prozent ihres Verbrauchs zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 Cent bekommen.

Bei der Strompreisbremse ist für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch vorgesehen, dass sie 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent erhalten, dazu kommen Steuern, Abgaben und Umlagen. Für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht wird, soll der neue, hohe Marktpreis für Strom gelten. Dies soll für Unternehmen einen starken Anreiz geben, Strom einzusparen.

Für größere Unternehmen, die insgesamt Entlastungen über 2 Millionen Euro beziehen, soll laut Entwurf eine Standortgarantie vorgeschrieben werden. Sie sollen bis April 2025 90 Prozent der zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitstellen erhalten.

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen „Abwehrschirm“ mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es zur Begründung im Entwurf. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine „erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung“ für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. „Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung.“

Die Preisbremsen sollten die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Bundesregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt.

320°/dpa

Mehr zum Thema
Wird die Energie- und Antriebswende ausgebremst?
Alternative Papiersorten: Wie gut sind die Top Ten wirklich?
Rohstoffimporte: „Höchste Zeit für einen Kurswechsel“
Gute Nachfrage lässt Altpapierpreise steigen