UBA-Studie

Hersteller von Einwegprodukten müssen künftig die Kosten für die Entsorgung tragen. Wie groß die sein sollten, hat das Umweltbundesamt in einer Studie ausgerechnet. Am teuersten wird es für Zigarettenhersteller.

Einwegkunststoffe: Wie teuer wird es für die Hersteller?


Für die Studie hat das Umweltbundesamt (UBA) die Kosten und die Abfallzusammensetzung der Papierkorbabfälle und der Streumüllsammlung im öffentlichen Raum analysiert. Hintergrund ist der Entwurf des deutschen Einwegkunststofffondsgesetzes, den das Bundeskabinett im November 2022 beschlossen hat und der nun ins parlamentarische Verfahren geht. Demnach sollen künftig die Hersteller von Einwegprodukten die Kosten für die Entsorgung tragen. Bislang kostet die Sammlung und Reinigung von Straßen oder Parks bis zu 434 Millionen Euro – Kosten, die vor allem Städte und Gemeinden tragen.

Um die Kosten fair auf die Hersteller zu verteilen, hat das UBA die Abfallstückzahl und das Volumen ermittelt. Wie die Ergebnisse zeigen, haben Einwegkunststoffprodukte im bundesweiten Durchschnitt einen Gewichtsanteil von knapp sechs Prozent. Am stärksten schlagen hierbei Getränkebecher zu Buche, gefolgt von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern sowie Tüten und Folienverpackungen.

Konkret schlägt das UBA vor, für jede Plastikproduktgruppe eigene Kostensätze einzuführen: Für Einwegbecher aus Plastik wäre demnach eine Abgabe von 1,23 Euro/kg sinnvoll, für kunststoffhaltige Filter von Zigaretten müssten die Hersteller sogar 8,95 Euro/kg in den Einwegkunststofffonds zahlen. Die Gelder würden dann etwa an Städte und Gemeinden ausgezahlt, die bislang für die Reinigungskosten aufkommen.

„Wir erwarten, dass die neue Abgabe auf Einwegplastik der Vermüllung der Umwelt endlich einen Riegel vorschiebt und dass Hersteller und Handel gerade bei den beliebten To-Go-Verpackungen in der Folge deutlich mehr Mehrweg anbieten“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. „Wir Verbraucher können natürlich auch helfen: beim Einkauf auf Mehrweg pochen und Zigarettenkippen und anderen Plastikmüll nicht einfach in die Landschaft werfen“.

Die Vorschläge für die Abgabesätze pro Einwegkunststoffproduktgruppe sollen der noch einzurichtenden Einwegkunststoffkommission sowie dem Verordnungsgeber als wissenschaftliche Grundlage für die Festsetzung der Abgabesätze und des Punktesystems für die Auszahlungen dienen. Die Höhe der von den Herstellern in den Einwegkunststofffonds einzuzahlenden Abgaben richtet sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte. Städte, Gemeinden, öffentliche Entsorgungsträger oder Autobahnmeistereien sollen ihre erbrachten Sammel- und Reinigungsleistungen anhand von elf Leistungskategorien an den Einwegkunststofffonds melden. Hiernach wird beispielsweise nach den gefahrenen Reinigungskilometern oder dem geleerten Papierkorbvolumen abgerechnet.

320°/re

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