Grenzausgleichssystem

Für bestimmte Produkte will die EU ein CO2-Grenzausgleichssystem einführen. Importeure müssen demnach Verschmutzungszertifikate kaufen. Darauf haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten geeinigt.

EU will Abwehrsystem gegen klimaschädliche Waren


In der EU soll es künftig einen Abwehrmechanismus gegen bestimmte klimaschädliche Waren aus Drittländern geben. Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Regierungen der EU-Staaten einigten sich auf eine Abgabe für Güter, bei deren Produktion Kohlendioxid (CO2) entsteht, wie die tschechische EU-Ratspräsidentschaft am Dienstagmorgen mitteilte.

Das sogenannte CO2-Grenzausgleichssystem soll dafür sorgen, dass die Anstrengungen der EU zur Minderung von Treibhausgasemissionen nicht durch Einfuhren von CO2-intensiven Erzeugnissen aus anderen Ländern wieder zunichtegemacht werden. Zudem soll auch die Verlagerung der Produktion aus der EU in Weltregionen verhindert werden, die beim Klimaschutz weniger ambitioniert sind als die Europäischen Union.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Einigung sei ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und zugleich wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. „Mit dem CO2-Grenzausgleich wird ambitionierter Klimaschutz belohnt und das ist der Weg, den wir gehen müssen“, teilte Habeck mit.

Importeure benötigen Verschmutzungszertifikate

Die Regelung soll zunächst für Produkte wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff gelten. Das System soll im Oktober 2023 zunächst nur mit Berichtspflichten starten. Ab wann es vollständig gelten soll, muss noch verhandelt werden.

Konkret sollen Importeure künftig für die Einfuhr von bestimmten Produkten Verschmutzungszertifikate kaufen. Diese sollen dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln für die Bepreisung von CO2-Emissionen hergestellt worden wären. Nur wenn ein Nicht-EU-Hersteller nachweisen kann, dass er bereits einen Preis für das bei der Produktion entstandene CO2 bezahlt hat, kann der EU-Einführer sich die entsprechenden Kosten voll anrechnen lassen.

Das soll zu vergleichbaren Kosten für Importgüter und in der EU produzierte Produkte führen. EU-Hersteller müssen nämlich durch das Emissionshandelssystem (ETS) bereits für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie CO2 über Zertifikate bezahlen. In Brüssel wird der neue Mechanismus CBAM genannt – nach der englischen Abkürzung für CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism).

Damit der CBAM umgesetzt werden kann, müssen sich die EU-Länder und das Parlament noch über eine geplante Reform des Emissionshandels verständigen. Dafür sind Verhandlungen am Freitag und Samstag angesetzt. Dann soll auch entschieden werden, ab wann der CBAM vollständig gelten soll. Beide Projekte sind Teil des sogenannten „Fit for 55“-Pakets der Europäischen Kommission. Es soll den EU-Ländern dabei helfen, CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

320°/dpa

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