Erlösabschöpfung

Am Donnerstag wird der Bundestag über die geplante Stromerlösabschöpfung abstimmen. Nach dem Willen des Ausschusses für Klima und Energie soll es Ausnahmeregelungen für Biogas- und Altholzanlagen geben. Branchenvertreter sind dennoch unzufrieden.

Erleichterungen für Biogas- und Altholzanlagen geplant


Vor der geplanten Verabschiedung der Energiepreisbremsen im Bundestag gibt es deutliche Kritik an den Plänen – insbesondere an der geplanten Stromerlösabschöpfung. Zwar soll es nach dem Willen des Bundestagsausschusses für Klima und Energie Verbesserungen in den Bereichen Biogas und Altholz geben, doch die Bioenergieverbände sind dennoch unzufrieden.

„Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen beim Biogas und beim Altholz sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Versorgungssicherheit in den nächsten Monaten“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Demnach soll die Abschöpfung von Strommarkterlösen erst ab einem Megawatt Bemessungsleistung greifen und Satelliten-Blockheizkraftwerke nicht in die Berechnung der Leistung eingehen. Dies befreit richtigerweise nicht nur die meisten Biogasanlagen, die ohnehin mit hohen Kosten zu kämpfen haben, auch ermöglicht es zahlreichen hochflexiblen Biogasanlagen ihre wichtige Aufgabe zur Entlastung der Netze in genau den Stunden vornehmen, in denen ansonsten teures Erdgas eingesetzt werden müsste.“

Laut Rostek ist im Vorschlag des Klimaausschusses ein erhöhter Sicherheitszuschlag von 9 Cent pro Kilowattstunde für Biogasanlagen vorgesehen. Dieser würde bei den meisten Anlagen mit einer Leistung oberhalb der Bagatellgrenze die jüngste Steigerung der variablen und fixen Betriebskosten kompensieren.

„Es ist aber nicht nachvollziehbar und energiewirtschaftlich kontraproduktiv, dass die Erlöse aus der flexiblen und netzdienlichen Stromerzeugung unter die Abschöpfung fallen“, sagt sie. „Auch für Altholzanlagen ist ein erhöhter Sicherheitszuschlag von 7 Cent pro Kilowattstunde ein wichtiger Schritt, um trotz massiv gestiegener Brennstoffkosten weitgehend kostendeckend arbeiten zu können. Allerdings muss der Sicherheitszuschlag auch ausgeförderten Altholzanlagen zugestanden werden, um die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen nicht zu gefährden.“

„Völlig unverständlich“

Für die Betreiber von Restholz- und Strohheizkraftwerken sei der nun beschlossene Abschöpfungsmechanismus jedoch „desaströs“. Ohne eine Erhöhung des Sicherheitszuschlags stünden diese Anlagen vor dem Aus. „Hohe Preissteigerungen bei den Einsatzstoffen seit Beginn der Energiekrise machen einen wirtschaftlichen Betrieb unmöglich, wenn ein Sicherheitszuschlag von lediglich 3 ct/kWh für diese Anlagen beschlossen wird“, erklärt Rostek. So seien beispielsweise die Preise für Hackschnitzel seit Anfang 2021 von 102 Euro bis zum Spätsommer 2022 auf 170 Euro geklettert. „Es ist völlig unverständlich, warum die Ampelregierung mitten in einer Energiekrise erneuerbare Wärme und Strom aus fester Biomasse derart benachteiligt, während klimaschädliche Steinkohle gleichzeitig von dem Abschöpfungsmechanismus ausgenommen bleibt.“

320°/re

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