Nebenprodukt-Einstufung

Schon seit 2005 gelten Eisenhüttenschlacken als Nebenprodukt. Doch immer wieder scheint es Unklarheit zu geben. Jetzt bestätigt ein neues Rechtsgutachten: Eisenhüttenschlacken sind Nebenprodukte, kein Abfall.

Rechtsgutachten: Eisenhüttenschlacken sind kein Abfall


Wer wissen will, ob ein Stoff oder Gegenstand als Nebenprodukt oder Abfall einzustufen ist, muss in das Kreislaufwirtschaftsgesetz schauen. Dort stehen in Paragraf 4 jene Kriterien, die erfüllt sein müssen, wenn der Stoff oder Gegenstand als Nebenprodukt deklariert werden soll. Für Eisenhüttenschlacken, die bei der Herstellung von Eisen und Stahl erzeugt werden, gilt schon seit 2005, dass sie als Nebenprodukte einzustufen sind. Jetzt hat das Institut für Baustoff-Forschung FEhS nochmals ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Franßen & Nusser in Auftrag gegeben.

Das Ergebnis bestätigt die Einstufung von 2005. Laut Gutachten werden alle in Paragraf 4 Absatz 1 vorgegebenen Kriterien zur Einstufung von Eisenhüttenschlacken als Nebenprodukt erfüllt. Das betrifft zum einen das Herstellungsverfahren: Hauptzweck ist laut Gutachten die Produktion von Eisen und Stahl, die aber mit der Entstehung von Eisenhüttenschlacke untrennbar verbunden ist.

Zum anderen kommen die sogenannten Beschaffenheitsmerkmale der Eisenhüttenschlacken in Betracht: Zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung sei die Weiterverwendung sichergestellt, es seien nur normale industrielle Verfahren zur Vorbehandlung der Schlacken notwendig, sie würden als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt, heißt es im Gutachten. Die Verfahren seien rechtmäßig, weil sie alle für die jeweilige Verwendung anzunehmenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllten und keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hätten. 


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„Der klimaschonende Einsatz von Eisenhüttenschlacken in Zement und Beton, in Verkehrsbaustoffen und in Düngemitteln trägt schon seit Jahrzehnten zu einer effizienten Kreislaufwirtschaft bei“, sagt FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche. „Dennoch werden die Nebenprodukte aus der Stahlindustrie – teils aus Unwissenheit – immer wieder als Abfall bezeichnet und teilweise auch bei Ausschreibungen nachrangig behandelt.“ Das neue Gutachten untermaure „unsere Bemühungen, die Rahmenbedingungen für die Verwendung von Sekundärrohstoffen weiter zu verbessern“.


320°/re

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