Landgericht München

Etappensieg für BMW: Das Landgericht München hat die „Klimaklage“ der Deutschen Umwelthilfe zurückgewiesen. Der Umweltverband kündigt Berufung an.

Gericht weist Klimaklage gegen BMW ab


Die Deutsche Umwelthilfe ist mit einer Klimaklage gegen BMW gescheitert. Der Umweltverband hatte von dem Münchner Autobauer gefordert, dass er den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt. Die Umwelthilfe sieht ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte durch die CO2-Emissionen des Autovertriebs verletzt.

Das Landgericht München I wies die Forderung als unbegründet zurück. Das Gericht schloss einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zwar nicht aus, entschied aber, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtswidrige Verletzung drohe. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Richter beriefen sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der den Gesetzgeber zum Klimaschutz verpflichtet. In dem vorliegenden Fall seien keine Besonderheiten ersichtlich, die zu einer abweichenden Bewertung führen könnten. Eine ähnliche Klage der Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz hatte das Landgericht Stuttgart im September ebenfalls abgewiesen.

Umwelthilfe kündigt Berufung an

BMW begrüßte das Urteil des Landgerichts. „Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente – nicht aber im Gerichtssaal“, sagte ein Sprecher.

Die Umwelthilfe kündigte an, in Berufung zu gehen und vor das Oberlandesgericht zu ziehen. Das Gericht habe die Klage ausdrücklich als zulässig bewertet und in der schriftlichen Urteilsbegründung betont, dass das Urteil nur in aktuellem Kontext gefallen sei, erklärte der Verband. In der mündlichen Urteilsbegründung habe der Vorsitzende Richter hervorgehoben, dass die Klage bei unzureichenden Klimaschutzbemühungen in der Zukunft erfolgreich sein könne.


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Mit der Klage verfolgt die Umwelthilfe das Ziel, BMW zum vollständigen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bei Neuwagen bis 2030 zu zwingen. Zudem soll BMW zu einer drastischen Reduzierung der CO2-Emissionen der bis 2030 verkauften Neufahrzeuge bewegt werden. Nach Ansicht der DUH ist BMW verpflichtet, im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes zu handeln. Allein durch die 2021 verkauften Autos sei BMW weltweit für 62,2 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich gewesen – mehr als Länder wie Finnland, Norwegen oder Portugal pro Jahr emittieren.

320°/dpa

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