Gewerbeabfall-Entsorgung

Seit Jahren prangert die Bundesvereinigung Umwelt-Audit den mangelhaften Vollzug der Gewerbeabfallverordnung an. Offenbar vergeblich. Jetzt warnt sie: MVA-Betreiber, die unsortierte Gewerbeabfälle verbrennen, könnten sich strafbar machen.

„Müllheizkraftwerke wirken wie ein Staubsauger“


Seit 2020 macht die Bundesvereinigung Umwelt-Audit auf den fehlenden Vollzug der Gewerbeabfallverordnung aufmerksam. Geändert hat sich seither wenig. Nach Angaben der Bundesvereinigung landen viele Gewerbeabfallgemische nach wie vor in Müllverbrennungsanlagen anstatt in Vorbehandlungsanlagen. Zahlreiche Vorbehandlungsanlagen seien deshalb in ihrer Existenz bedroht.

„Die Müllheizkraftwerke wirken derzeit wie eine Art Staubsauger für unsortierte Gewerbeabfälle, mit Dumpingpreisen werde die Gewerbeabfallsortieranlage regelmäßig preislich unterboten, sodass unsortierte Abfälle immer wieder den Weg in die Verbrennung finden“, zitiert die Bundesvereinigung ein nicht namentlich genanntes Mitglied der Initiative. Den Angaben zufolge ist die Müllverbrennung je nach Region um 35 bis 55 Euro je Tonne günstiger. MVA-Betreiber würden angeblich darauf verweisen, dass sie nicht Adressat der Gewerbeabfallverordnung seien.

Das will die Bundesvereinigung so nicht stehen lassen. „Wer anderen dabei hilft, eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 13 GewAbfV auszuüben, kann dem Grunde nach eine Beihilfe begehen“, sagt Stephan Jäger, Rechtsanwalt der Bundesvereinigung. „Unserer Auffassung nach ist zudem die nicht fachgerechte Handhabung von Abfällen entgegen den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung möglicherweise auch ein Straftatbestand des § 326 Abs. 1 StGB im Sinne einer wesentlichen Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren.“


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Aus Jägers Sicht müssten nun die zuständigen Behörden wegen „Unterlaufens der Gewerbeabfallverordnung“ angeschrieben werden. Zudem sollte bei Behörden ein Auskunftsersuchen gemäß Umweltinformationsgesetz gestartet werden, um damit den Druck auf die Behörden zu erhöhen, für einen Vollzug der Gewerbeabfallverordnung zu sorgen.

320°/re

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