Öffentliche Beschaffung
Eine öffentliche Beschaffung nach ökologischen Kriterien ist einer der größten Hebel für die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Doch die Neuausrichtung des Beschaffungswesens kommt nur mühsam voran. Rot-Grün in Hamburg startet einen neuen Anlauf.
Rot-Grün in Hamburg fordert mehr Nachhaltigkeit bei Auftragsvergabe
SPD und Grüne in Hamburg möchten, dass Nachhaltigkeit und Tariftreue bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine bedeutendere Rolle spielen. Sie bitten den Hamburger Senat in einem gemeinsamen Antrag, die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und die Grundsätze des fairen Handels, der guten Arbeit sowie des Schutzes von Umwelt und Klima konsequenter umzusetzen.
Der bereits bestehende Leitfaden für umweltfreundliche Beschaffung müsse zu einem Leitfaden für nachhaltige Beschaffung weiterentwickelt und konsequent zur Anwendung gebracht werden, heißt es in dem Antrag, über den die Bürgerschaft am Mittwoch abstimmt. Im Zuge der Weiterentwicklung soll auch eine Ausweitung der Negativlisten (Produkte, die grundsätzlich nicht beschafft werden sollen) geprüft werden. Außerdem sollen Warenkörbe, die ausschließlich nachhaltig beschafft werden, definiert werden.
„Indem bei der Auswahl der Vertragspartner nicht nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden wird, sondern im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten auch soziale, ökologische und andere ethische Kriterien Berücksichtigung finden, können Stadt und öffentliche Unternehmen Einfluss auf die Arbeits- und Produktionsbedingungen in Deutschland, Europa und der Welt ausüben», sagt der SPD-Experte für fairen Handel, Iftikhar Malik.
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In Hamburg beschafft die öffentliche Hand – Fachbehörden, Bezirke, Landesbetriebe, Hochschulen und öffentliche Unternehmen – jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von rund 340 Millionen Euro. Die Signalwirkung, die von öffentlicher Beschaffung ausgehen kann, sei daher nicht zu unterschätzen, heißt es in dem Antrag.
Der Rechtsrahmen für die öffentliche Beschaffung in Hamburg ist das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG). Das Gesetz sieht vor, dass Auftraggeber negative Umweltauswirkungen zu vermeiden haben, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Insbesondere sollen dabei Lebenszykluskosten berücksichtigt und eine umweltfreundliche und energieeffiziente Gesamtlösung angestrebt werden.
Dabei ist gefordert, Umweltanforderungen in den Vergabeunterlagen an prominenter Stelle, und zwar bereits in der Leistungsbeschreibung, zu benennen. Die Anforderung von Umweltgütezeichen wie der „Blaue Engel“ werden ausdrücklich genannt. Neben diesen Vorgaben ist es den Vergabestellen ausdrücklich möglich, zusätzliche umweltbezogene Bedingungen vorzuschreiben.
Gute Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung seien zentrale Ziele, betont Filiz Demirel, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen. „Die Tariftreue ist ein maßgeblicher Bestandteil und Treiber guter Arbeit.“ Andere Städte wie Berlin und Bremen hätten sie deshalb im Vergabegesetzbereich bereits eingeführt. „Auch Hamburg nimmt künftig eine solche Vorbildfunktion ein. Mit unserem Antrag verpflichten wir in der Vergabe Unternehmen, den branchenüblichen Tariflohn zu bezahlen und belohnen damit Betriebe mit Tarifverträgen.“