Einwegkunststofffonds

Die geplante Abgabe für bestimmte Einwegkunststoffprodukte wird konkret: Das Bundesumweltministerium hat die Höhe der Abgabe offiziell beziffert. Die Werte basieren auf einer Studie des Umweltbundesamts.

Umweltministerium legt Vorschlag zur Höhe der Plastikabgabe vor


Das Bundesumweltministerium hat einen Vorschlag für die Höhe der geplanten Plastikabgabe für Hersteller vorgelegt. Demnach werden beispielsweise je Kilogramm in Verkehr gebrachte Tabakfilter künftig 8,945 Euro fällig, wie das Ministerium am Dienstag mitteilte. Der Abgabesatz für To-go-Getränkebecher liege bei 1,231 Euro je Kilogramm und für To-go-Lebensmittbehälter bei 0,117 Euro pro Kilogramm. Das Umweltbundesamt hatte die Höhe der Abgaben mit einer wissenschaftlichen Studie ermittelt.

Vergangene Woche hatte der Bundestag beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Dafür zahlen die Hersteller künftig eine jährliche Abgabe in den „Einwegkunststofffonds“ ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Erstmalig ist das 2025 für das vorangegangene Jahr vorgesehen. Den jährlichen Bedarf der Kommunen, den der Fonds decken soll, schätzt das Umweltbundesamt auf bis zu 434 Millionen Euro. 


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Betroffen von der Abgabepflicht sind Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten wie Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehältern und -bechern, To-go-Lebensmittelbehältern, Feuchttüchern und Luftballons vor. Ab 1. Januar 2027 müssen auch Hersteller von Feuerwerkskörpern mit kunststoffhaltigen Teilen in den Fonds einzahlen. Der „Referentenentwurf einer Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds“ muss nun noch den Bundesrat passieren.

320°/dpa/re

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