Energiepreisbremsen

Die Energiepreisbremse hat viele Unternehmen entlastet. Doch jetzt steht eine Änderung ins Haus. Der Bundestag will die Unterstützung begrenzen. Industrievertreter warnen vor gravierenden Folgen für die Wirtschaft.

„Hier kann es schnell um Existenzen im Mittelstand gehen“


Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt vor Änderungen der Energiepreisbremsen zulasten des Mittelstands. Der Bundestag will eine entsprechende Verordnung an diesem Donnerstag beschließen. Damit soll das Ausmaß der Unterstützung für Unternehmen begrenzt werden, die einen Entlastungsbetrag von mehr als zwei Millionen Euro durch Preisbremsen oder bestimmte andere staatliche Beihilfen erhalten.

Die Gas- und Wärmepreisbremse greift für Großverbraucher seit dem Januar. Die Bundesregierung will mit der Begrenzung Anreize für Unternehmen schaffen, zu einem günstigeren Lieferanten zu wechseln. Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigte die Änderung und erklärte, damit setze Deutschland beihilferechtliche Auflagen der EU-Kommission um.

„Wenn Betriebe bisher nicht zu einem günstigeren Tarif für Strom und Gas wechseln, hat das mit bestehenden Lieferverträgen ohne Kündigungsmöglichkeiten zu tun“, sagte DIHK-Vize-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Donnerstag). Die geplante Verordnung negiere das und gehe damit „voll zulasten der Unternehmen insbesondere im Mittelstand“, beklagte Dercks.

„Sie bestraft Betriebe, die 2022 zu extrem hohen Strom- und Gaspreisen Verträge abschließen mussten, da es gar keine anderen Angebote am Markt gab“, sagte Dercks. „Viele Unternehmen waren froh, dass sie überhaupt Angebote bekommen haben.“ Werde die Entlastungsobergrenze wie geplant gedeckelt, könnten Unternehmen auf hohen Kosten sitzen bleiben. „Hier kann es also schnell um Existenzen im Mittelstand gehen.“

Wirtschaftsministerium verteidigt die Neuregelung

Dercks warnte, mit der Verordnung würden die Entlastungen durch die Preisbremsen teilweise massiv beschnitten, ohne dass die betroffenen Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht bekämen. „Die Entlastungsobergrenze sollte daher ausschließlich für neue Verträge ab dem 1. Mai gelten“, forderte er.

Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigte die Neuregelung auf Anfrage als angemessen. „Unternehmen, für die die maximale Begrenzung greift, werden weiterhin von hohen Preisen entlastet“, hieß es auf Anfrage. Die Entlastung pro Kilowattstunde erfolge nur nicht mehr nach oben unbegrenzt. „Um – wie von der Europäischen Kommission gefordert – Wechselanreize zu günstigeren Anbietern zu setzen, kann die Regelung nicht auf Neuverträge beschränkt werden“, hieß es.

Mit der Reform solle der Preiswettbewerb zwischen den Energieversorgern sichergestellt werden und möglicher Missbrauch durch diese oder durch Nutznießer der Regelung eingeschränkt werden, während gleichzeitig Kunden vor finanzieller Überlastung durch zu hohe Energiepreise geschützt blieben. Eine erste Überprüfung sei spätestens zum 15. Juni geplant und danach alle drei Monate.

320°/dpa

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