Elektroaltgeräte

Gegen die Drogeriemarktkette Müller hat die Deutsche Umwelthilfe bereits erfolgreich geklagt, nun verbucht sie auch einen Erfolg gegen die Supermarktketten Rewe und Norma. Die Folge: Auch sie müssen Elektroaltgeräte unentgeltlich zurücknehmen.

Umwelthilfe siegt auch gegen Rewe und Norma


Im Rechtsstreit zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektroschrott hat sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Supermarktketten Rewe und Norma durchgesetzt. Die Landgerichte Köln und Nürnberg-Fürth haben nach Angaben der DUH bestätigt, dass Rewe und Norma dazu verpflichtet sind, ausgediente Elektrokleingeräte von Verbraucherinnen und Verbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen.

„Supermärkte, die viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten machen, müssen endlich begreifen, dass sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen müssen“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Solange die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden nicht ins Handeln kommen und Kontrollen durchführen, werden wir weitere Tests in Supermärkten und Drogerien vornehmen und gegen Verstöße gegen die gesetzlichen Rücknahmepflichten rechtlich vorgehen. Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien dazu auf, eine konsequente Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sicherzustellen, verbraucherfreundliche Sammelmöglichkeiten anzubieten und Kundinnen und Kunden aktiv darüber zu informieren.“

Vorausgegangen waren Testbesuche der DUH im September 2022, bei denen sich die Supermärkte angeblich geweigert hatten, alte Elektrokleingeräte zur Entsorgung anzunehmen. Per Gesetz sind Lebensmitteleinzelhändler, die neue Elektrogeräte zum Verkauf anbieten und eine Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern aufweisen, seit mehr als einem halben Jahr dazu verpflichtet.

Aus Sicht der Umwelthilfe ist das geringe Engagement des Handels zur Rücknahme von Elektroaltgeräten ein wesentlicher Grund dafür, dass die Sammelmengen von Elektroschrott so niedrig sind. Erst vor kurzem hatte das Statistische Bundesamt die Sammelquote für 2021 veröffentlicht – sie beträgt 39 Prozent und liegt damit deutlich unter der gesetzlich vorgegebenen Quote von 65 Prozent. Im Vergleich zu 2020 ist die Quote zudem um 5 Prozent zurückgegangen.

320°/re

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