Weniger Abfälle

kostenpflichtig
Der erste Aufschlag ist gemacht: Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Vorschlag für ein „Recht auf Reparatur“ vorgelegt. Auf Hersteller kämen somit bestimmte Anforderungen zu. Profitieren sollen nicht nur Verbraucher, sondern auch die Umwelt.

Recht auf Reparatur: EU-Kommission legt Vorschlag vor


Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nach dem Willen der EU-Kommission ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Geräte wie Staubsauger und Waschmaschinen bekommen. „Mit dem Vorschlag wird es für die Verbraucher einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren, statt zu ersetzen“, teilte die EU-Kommission am Mittwoch

320°/dpa/re

Mehr zum Thema
EU-Kommission reagiert auf Befürchtungen von Brauereien
EU-Parlament verabschiedet Lieferketten-Gesetz
Urteil: Tübingen darf Verpackungssteuer erheben
So umweltfreundlich sind wieder­aufbereitete Elektronikgeräte