EU-Verordnung

Geht es nach dem Willen der EU-Kommission wird es künftig mehr PPK-Mehrwegverpackungen geben. Näheres soll die neue EU-Verpackungsverordnung regeln. Der Entsorgerverband bvse hält davon nichts, er warnt vor einem „nachhaltigen Schaden“.

„Vorteil einer Mehrwegverpackung ist nicht belegt“


Wenn es um mehr Recycling geht, ist der Entsorgerverband bvse in der Regel dafür. Das gilt auch für die geplante EU-Verpackungsverordnung, die derzeit im Entwurfsstadium vorliegt. Die dort geregelten Ziele, das Verpackungsrecycling zu stärken, begrüße der bvse, sagte bvse-Vizepräsident Werner Steingaß am Donnerstag beim Altpapiertag des Verbands in Stuttgart. Doch an einem Punkt in der Verordnung geht der Verband nicht mit: nämlich an der Stelle, wo es um Mehrweglösungen für PPK-Verpackungen geht.

Laut Brüsseler Entwurf soll die Verwendung von PPK-Mehrwegverpackungen gesetzlich vorgeschrieben werden – was der bvse ablehnt. „Der dabei pauschal unterstellte Vorteil einer Mehrwegverpackung ist nicht belegt“, sagte Steingaß. „Im Gegenteil: Der Aufbau notwendiger Rücknahmesysteme für Verpackungen aus PPK brächte deutlich mehr negative als positive Effekte mit sich. Das erfolgreiche, höchst effiziente Recyclingsystem von PPK-Verpackungen – also die Wiederverwertung statt Wiederverwendung – würde nachhaltig Schaden nehmen.“

Der Mehrwert bei PPK bestehe gerade darin, dass der Faseranteil in den bereits bestehenden Recyclingsystemen ökologisch vorteilhaft und effizient genutzt wird, sagte Steingaß. „Gerade bei PPK sind daher alle Anforderungen an Mehrweglösungen überflüssig.“

„Extreme Herausforderungen“

Mit Blick auf die aktuelle Marktlage sagte Steingaß, dass es im vergangenen Jahr erhebliche Turbulenzen gegeben hätte. In der ersten Jahreshälfte sei die Altpapiernachfrage der inländischen Papierproduzenten noch sehr gut gewesen. Preislich habe sich der Altpapiermarkt auf einem historisch hohen Niveau bewegt.

Nach und nach wirkten sich aber die Kriegsfolgen aus. Die Energiepreissteigerungen für die Papierfabriken und die nachlassende Nachfrage im Verpackungsbereich führten zu „existenziell bedrohlichen Situationen“ für die Papierfabriken. „Kurzfristige Abstellmaßnahmen und damit einhergehende erhebliche Kürzungen der Altpapierordermengen sowie nie dagewesene Preiskorrekturen ab September letzten Jahres waren die Folge und stellten unsere Branche vor extreme Herausforderungen“, erklärte Steingaß.

Um den Jahreswechsel reduzierte die inländische Papierindustrie ihre Altpapierabnahme dann noch weiter. „Im Ergebnis kam es zu einem erheblichen Aufbau der Lagerbestände bei den Altpapierrecyclern, mit all seinen negativen Nebenwirkungen, wie beispielsweise der Gefährdung von Versicherungsschutz durch überfüllte Läger“, sagte der bvse-Vize. „In dieser sehr schwierigen Gemengelage erwies sich der Altpapierexport, Gott sei Dank, wieder einmal als unverzichtbares Ventil.“ Ohne dieses Ventil der Marktentlastung hätte die Krise nicht bewältigt werden können.


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Vor diesem Hintergrund sollte die Novelle der EU-Abfallverbringungsverordnung die Exporte von grün gelisteten Abfällen nicht behindern, mahnte Steingaß. Sonst seien die Recyclingquoten nicht zu halten und auch die Altpapierqualität würde sich verschlechtern. Letztlich ginge dann auch die Investitionsbereitschaft in Recyclinganlagen zurück.

320°/re

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