Einwegkunststoffe

Die geplante Abgabe für bestimmte Einwegkunststoffprodukte kann in Kraft treten. Am Freitag hat der Bundesrat zugestimmt. Die Abgabepflicht soll ab 1. Januar 2024 gelten.

Bundesrat macht Weg für Plastikabgabe frei


Plastikproduzenten müssen künftig eine Sonderabgabe für Produkte wie Getränkebecher, Plastiktüten oder auch Tabakfilter und Luftballons zahlen. Der Bundesrat hat am Freitag ein entsprechendes, vom Bundestag schon beschlossenes Gesetz gebilligt. Demnach müssen die Hersteller bestimmter Produkte aus Einwegplastik eine jährliche Abgabe in einen staatlichen Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die damit ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken sollen. Erstmalig ist das 2025 für das vorangegangene Jahr vorgesehen. Den jährlichen Bedarf der Kommunen, den der Fonds decken soll, schätzt das Umweltbundesamt auf bis zu 434 Millionen Euro.


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Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die Abgabe- und Registrierungspflicht soll ab 1. Januar 2024 gelten. Hintergrund ist die EU-Einwegkunststoffrichtlinie aus dem Jahr 2019, nach der eine erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt werden soll.

320°/dpa/re

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