Verbraucherschutz

Kritik an „grüne“ Werbeversprechen von Unternehmen gab es in der Vergangenheit reichlich. Jetzt will die EU durchgreifen: Allgemeine Werbeaussagen sollen verboten werden.

EU-Staaten wollen grüne Werbeversprechen reglementieren


Die EU-Staaten wollen allgemein gehaltene grüne Werbeversprechen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ in vielen Fällen verbieten. Hersteller dürften dann nicht mehr mit solchen Begriffen für Produkte, Verfahren oder Unternehmen werben, teilte die schwedische EU-Ratspräsidentschaft am Mittwoch mit. Es sei denn, die Behauptungen könnten durch ein öffentlich zugängliches Zertifizierungssystem belegt werden.

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher mutmaßlich umweltfreundliche Produkte besser vergleichen können, sollen außerdem nur noch Nachhaltigkeitssiegel zugelassen werden, die auf offiziellen Zertifizierungsregelungen beruhen. Auch Nachhaltigkeitssiegel, die offiziell registriert oder von öffentlichen Behörden festgelegt seien, seien erlaubt. Nach Angaben des EU-Rats beziehen sich die Maßnahmen auf Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit des Produkts oder die Methoden, mit denen Händler die Nachhaltigkeit der von ihnen verkauften Produkte vergleichen.


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Hintergrund ist ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte im Rahmen der Verbraucheragenda 2020 und dem Kreislaufwirtschaft-Aktionsplan 2020. Die Kommission hatte vor gut einem Jahr ein Paket von vier Vorschlägen vorgelegt. Dazu zählen auch die Ökodesign-Verordnung sowie Richtlinienvorschläge zu Umweltaussagen und dem Recht auf Reparatur. Das Paket soll die Kreislaufwirtschaft in der EU voranbringen und dazu beitragen, dass die EU ihre Ziele des Green Deals erfüllt. Dieser besagt, dass die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden soll.

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini (Grüne), begrüßte die Einigung der EU-Staaten grundsätzlich. In der kommenden Woche soll das Europaparlament die Position der EU-Staaten beschließen und mit den EU-Ländern im Anschluss einen Kompromiss aushandeln. Sollten die geplanten Gesetzesänderungen final beschlossen werden, haben die EU-Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen.

320°/dpa/re

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