Ökodesign-Verordnung
Produkte in der EU sollen umweltfreundlicher und kreislauffähiger werden. Dafür soll es eine Ökodesign-Verordnung geben. Nun hat sich auch der Umweltausschuss des EU-Parlaments positioniert: Er macht sich für ein Vernichtungsverbot bestimmter Produkte stark.
Parlamentarier fordern Vernichtungsverbot für bestimmte Produkte
Mit einer deutlichen Mehrheit hat der Umweltausschuss des EU-Parlaments am Donnerstag seinen Standpunkt zur geplanten Ökodesign-Verordnung verabschiedet. 68 Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten dafür, 12 dagegen, 8 enthielten sich.
Der Ausschuss fordert darin unter anderem, die vorzeitige Obsoleszenz zu verbieten. Hersteller dürfen demnach nicht mehr die Lebensdauer eines Produkts durch Konstruktionsmerkmale begrenzen. Zudem müssen sie Software-Updates, Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und Zubehör für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung stellen. Die Produkte sollten auch leicht zu reparieren sein, und die Verbraucher sollten Zugang zu Reparaturrichtlinien haben.
Laut dem Beschluss dürfen Produkte nur verkauft werden, wenn ihnen ein „Produktpass“ beigefügt ist, der genaue und aktuelle Informationen enthält. Der Pass soll es Verbrauchern und Unternehmen ermöglichen, beim Kauf von Produkten fundierte Entscheidungen zu treffen, Reparaturen und Recycling zu erleichtern und die Transparenz über die Umweltauswirkungen ihres Kaufs zu erhöhen. Die Abgeordneten wollen außerdem, dass Verbraucher die Produktpässe über eine Online-Plattform vergleichen können.
Vernichtungsverbot für Textilien und Elektrogeräte
Wirtschaftsakteure, die unverkaufte Waren vernichten, müssten ferner die jährliche Anzahl und den Prozentsatz der von ihnen weggeworfenen Produkte sowie die Gründe dafür angeben. Auf der Grundlage dieser Informationen fordern die Abgeordneten, dass die Kommission Produkte identifiziert, für die ein Vernichtungsverbot eingeführt werden sollte. Aus Sicht des Umweltausschusses sollten Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel, Reifen, Waschmittel sowie Farben, Schmiermittel und Chemikalien vorrangig behandelt werden. Für unverkaufte Textilien und Schuhen sowie Elektro- und Elektronikgeräten sollte es ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ein konkretes Vernichtungsverbot geben.
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„Dieses Gesetz wird sicherstellen, dass neue Produkte so konzipiert werden, dass sie allen zugutekommen, die Grenzen unseres Planeten respektieren und die Umwelt schützen“, zeigt sich Berichterstatterin Alessandra Moretti überzeugt. „Nachhaltige Produkte werden zur Norm werden, die es den Verbrauchern ermöglichen, Energie zu sparen, Reparaturen zu erleichtern und beim Einkaufen kluge Umweltentscheidungen zu treffen, wodurch sie auf lange Sicht Geld sparen.“
Ob das EU-Parlament sich der Position des Umweltausschusses anschließt, wird sich bei der kommenden Plenarsitzung im Juli zeigen. Vor drei Wochen hatten sich bereits die EU-Staaten auf die Ökodesign-Verordnung verständigt. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung bereits im März vergangenen Jahres vorgestellt. Der Vorschlag ist Teil eines Kreislaufwirtschaftpakets, das auch eine EU-Strategie für nachhaltige Textilien beinhaltet.










