To-go-Verpackungen

Die Mitmach-Aktion der Deutschen Umwelthilfe zeigt Wirkung: Mehr als 2.100 Anträge für eine kommunale Einweg-Verpackungssteuer haben Bürger bislang gestellt. Die Kommunen sollten jetzt handeln, fordert die Umwelthilfe. Einige tun es bereits.

Auch Gummersbach und Konstanz wollen Verpackungssteuer einführen


Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind besonders viele Anträge in den Städten Berlin, München und Köln gestellt worden. Insgesamt seien über 2.100 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zusammengekommen.

„Das große Interesse der Kommunen und die vielen Anträge von Bürgerinnen und Bürgern belegen, wie groß der Handlungsdruck gegen immer größer werdende Verpackungsmüllberge ist“, meint DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Weil auf Bundesebene eine Verteuerung von Einweg-Geschirr nach wie vor nicht in Sicht ist, müssen die Kommunen handeln. Eine Verbrauchssteuer wirkt durch finanzielle Anreize besonders stark, um Verbraucherinnen und Verbraucher zum Umstieg auf klimafreundliches Mehrweg zu bewegen.“

Gummersbach hat bereits angekündigt, ab 2024 eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen. Darüber hinaus plane auch Konstanz eine solche Steuer und Freiburg habe „großes Interesse“ signalisiert, erklärt die Umwelthilfe. Die Städte Bietigheim-Bissingen, Borken, Troisdorf und Wesel hätten angegeben, in Kürze Beratungen durchführen zu wollen. Ende Mai hatte die DUH zudem mitgeteilt, dass auch Mönchengladbach, Dortmund, Düsseldorf und Stolberg angekündigt hätten, die Einführung einer Verpackungssteuer zu prüfen.

„Wir sehen die Auswirkungen des stark angestiegenen To-go-Verpackungsverbrauchs jeden Tag im Gummersbacher Stadtbild“, sagt Frank Helmenstein, Bürgermeister der Stadt Gummersbach (CDU). „Für die Stadtreinigung bedeutet die Reinigung und Entsorgung einen enormen Aufwand. Ich halte deshalb die Einwegsteuer für ein sinnvolles Instrument, um die Müllberge kleiner werden zu lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden dabei nicht zusätzlich belastet, denn sie können der Steuer durch die Auswahl von Getränken und Speisen in Mehrweg aus dem Weg gehen.“

„Mehrweg-Angebotspflicht bringt nicht den nötigen Umschwung“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende Mai am Beispiel der Stadt Tübingen entschieden, dass kommunale Einwegsteuern für To-go-Verpackungen rechtmäßig sind. In Tübingen gilt die Verpackungssteuer bereits seit dem 1. Januar 2022: Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden mit jeweils 50 Cent netto besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent netto. Pro „Einzelmahlzeit“ ist ein Betrag von höchstens 1,50 Euro festgelegt. Die Steuer bezahlen müssen unter anderem Gaststätten und Restaurants, Cafés und Imbissläden, Bäckereien und Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, die Take-away-Gerichte und „Coffee to go“ in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen.

Die Umwelthilfe begründet ihr Drängen auf eine Verpackungssteuer für Einweg-Verpackungen auch damit, dass die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrweg-Angebotspflicht für die Gastronomie bislang nicht den nötigen Umschwung bringe. Denn die Regelung schreibe lediglich ein Angebot, aber nicht die Nutzung oder zumindest finanzielle Besserstellung von Mehrwegverpackungen vor. Laut DUH werden deutschlandweit pro Jahr mehr als 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht.

320°/dpa/re

Mehr zum Thema
Tübingen führt Mehrwegboxen für Pizza ein
München erwägt Gelbe Tonne – Straubing votiert dagegen
Sekundärrohstoffe für Österreich: „Wir brauchen eine fairen Wettbewerb
Neues Siegel für Recyclingfähigkeit
IHK warnt vor Verpackungssteuer
Verbot der Verpackungsteuer sorgt für Frust in bayerischen Städten
Bayern verbietet Verpackungssteuer
Schleswig-Holstein: Goldschmitt setzt auf die Wertstofftonne
Kartons nach Maß: Amazon führt neue Verpackungstechnologie ein