Verkaufsförderung

kostenpflichtig
Die Besteuerung von Dienstwagen steht immer wieder in der Kritik, Umweltverbände sprechen vom „Dienstwagenprivileg“. Nun gibt es einen neuen Vorschlag – der auch mehr Elektroautos auf die Straße bringen soll.

Wie der Absatz von Elektroautos anspringen könnte


Das sogenannte „Dienstwagenprivileg“ ist eines der Dauerthemen, wenn es um Klimaschutz im Verkehrssektor geht. Gemeint ist damit die pauschale steuerliche Bemessung des geldwerten Vorteils durch die private Nutzung von Firmenwagen, auch bekannt als Ein-Prozent-Regelung. Hierbei wird monatlich ein Prozent des Pkw-Listenpreises zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. 

Als Privileg wird diese Regelung deshalb bezeichnet, weil der Arbeitnehmer den Dienstwagen privat nutzen kann und kein Fahrtenbuch führen muss. Zugleich trägt er keine Kost

320°/dpa/re

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