Neue Vorschriften
kostenpflichtigUmweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Darauf haben sich EU-Parlament und Rat geeinigt. Neu ist auch ein sogenanntes Garantie-Label.
Weniger Greenwashing: Umweltwerbung wird beschränkt
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser vor Greenwashing geschützt und über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert werden. Auf eine entsprechende Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften haben sich Unterhändler des Europäischem Parlaments und Rats am Dienstagabend geeinigt.
Die EU-Kommission begrüßte die Einigung. „Die Verbraucherinnen








