Neue Vorschriften

kostenpflichtig
Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Darauf haben sich EU-Parlament und Rat geeinigt. Neu ist auch ein sogenanntes Garantie-Label.

Weniger Greenwashing: Umweltwerbung wird beschränkt


Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser vor Greenwashing geschützt und über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert werden. Auf eine entsprechende Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften haben sich Unterhändler des Europäischem Parlaments und Rats am Dienstagabend geeinigt.

Die EU-Kommission begrüßte die Einigung. „Die Verbraucherinnen

320°/sr

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