Verkaufsverbot

Mikroplastik findet sich in Meeren, Flüssen, aber auch in Lebensmitteln und im Trinkwasser. Jetzt läutet die EU ein Verkaufsverbot ein. Manche Produkte sind schon sehr zeitnah betroffen.

EU verbietet Mikroplastik in einschlägigen Produkten


Der Verkauf von Mikroplastik in verschiedenen Bereichen wird in der Europäischen Union schrittweise verboten. So wird der Verkauf von Mikroplastik an sich ebenso verboten wie der Verkauf von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die es bei Gebrauch freisetzen. Das geht aus einer Mitteilung der EU-Kommission vom Montag hervor. Das Verbot betrifft demnach beispielsweise Granulate auf Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings oder Glitter sowie Spielzeug und Pflanzenschutzmittel.

Die Maßnahmen sollen nach und nach umgesetzt werden: Das Verbot etwa von Mikroperlen und losem Glitter soll bereits in 20 Tagen gelten, in anderen Fällen tritt das Verkaufsverbot erst in den kommenden Jahren in Kraft.

Ausnahmen vom Verkaufsverbot

Als Mikroplastik werden schwer abbaubare synthetische Polymere bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. Die Partikel reichern sich in Tieren an, unter anderem in Fischen und Schalentieren, und können so auch in Lebensmittel gelangen. Die neue Regelung soll verhindern, dass jährlich rund eine halbe Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt gelangen.

Das Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen ist laut Kommission die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik, und damit ein Umweltproblem. Deshalb soll das Verbot von Mikroplastik hier nach acht Jahren in Kraft treten – „um den Eigentümern und Betreibern von Sportplätzen Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen“.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten aber Hinweise zur Verwendung und Entsorgung geben, um die Freisetzung von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneimittel sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimmte Ausnahmen.


Mehr zum Thema:


Die beschlossenen Regeln basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Europäische Chemikalienagentur ECHA im Jahr 2020 vorgelegt hatte. Auf dieser Grundlage hatte die EU einen Beschränkungsvorschlag ausgearbeitet, dem die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben, nachdem zuvor das EU-Parlament und der Rat den Vorschlag gebilligt hatte.

320°/Array

Mehr zum Thema
Bundestag verabschiedet ElektroG
Enzymatisches Recycling: Carbios drängt nach China
Swedish Plastic Recycling für Rückverfolgbarkeit zertifiziert
Gehen Kunststoffrecycler beim Industriestrompreis leer aus?
„Jede zirkuläre Revolution beginnt in einer Rezession“
Pariser Gericht verurteilt TotalEnergies wegen Greenwashing
Evonik-Chef fordert Abschaffung des Emissionshandels
Von der Leyen kündigt Initiative „RESourceEU“ an