Neue Leitlinien
Solarenergie oder Wasserstoff ja, Ölgeschäfte nein. Die Bundesregierung richtet die Exportkreditgarantien des Bundes neu aus. Klimaschädliche Projekte sollen künftig nicht mehr gefördert werden.
Regierung will Exportförderung stärker auf Klimaschutz ausrichten
Die Bundesregierung will bei der Außenwirtschaftsförderung einen Schwerpunkt auf mehr Investitionen in den Klimaschutz legen. Das sehen neue klimapolitische Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien vor. Die neuen Leitlinien werden derzeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Wie es aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums heißt, sollen mit den neuen Leitlinien Innovationen und klimafreundliche Technologien sowie der Export grüner Technologien ins Ausland gefördert werden. Gleichzeitig solle die Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten perspektivisch beendet werden.
Drei Kategorien
Die Leitlinien betreffen die drei Sektoren Energie, Industrie und Transport. Für jeden dieser Sektoren werden drei Kategorien festgelegt. Zum einen eine „grüne“ Kategorie für besonders förderungswürdige Technologien wie Wind- und Solarenergie sowie „grünen“ Wasserstoff. Diese sollen künftig erleichterte und attraktivere Deckungskonditionen bekommen.
Für eine „weiße“ Kategorie sollen die Konditionen unverändert bleiben. Darunter fallen beispielsweise Projekte, die der Stilllegung fossiler Energieinfrastruktur dienen, also etwa Kohlekraftwerke. Für Produkte der „roten“ Kategorie soll ein Deckungsausschluss gelten: Geschäfte, die beispielsweise der Ölförderung dienen, können nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert werden.
Ausnahmen für Gassektor
Die eng begrenzten Ausnahmen, unter denen eine Exportkreditgarantie noch übernommen werden kann, betreffen vor allem den Gassektor. Eine Deckung für Gasförderprojekte kann übernommen werden, wenn etwa die Wahrung der nationalen Sicherheit das erfordert – also zum Beispiel zur Abwendung einer ernsthaften Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit.
Exportkreditgarantien, auch bekannt als Hermesdeckungen, sind ein zentrales Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung. Sie dienen dazu, Exporteure und Banken gegen wirtschaftliche und politische Risiken abzusichern. Ohne diese Staatsgarantien wäre es insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen oft nicht möglich, sich in schwierigen Märkten zu engagieren, da sie im internationalen Wettbewerb benachteiligt wären.
Die Exportkreditgarantien sichern Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts. Das Deckungsangebot erstreckt sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette eines Exportgeschäfts – von der Fertigung über die Lieferung bis zur Bezahlung der letzten Rate.
Etwa 85 Prozent aller Exportkreditgarantien entfallen durchschnittlich auf Entwicklungs- und Schwellenländer, während rund 10 Prozent der Deckungen für Lieferungen und Leistungen in die GUS- und MOE-Staaten übernommen werden. Für den Handel mit Industrieländern spielen Exportkreditgarantien in der Regel nur eine untergeordnete Rolle.