Kabinettsbeschluss

Mehr Abfallvermeidung, mehr Recycling und weniger Im- und Exporte: Die sächsische Staatsregierung hat einen neuen Kreislaufwirtschaftsplan beschlossen. Die hiesige Kreislaufwirtschaft soll gefördert werden.

Sachsen beschließt Kreislaufwirtschafts­plan


Die sächsische Staatsregierung hat am Dienstag einen Kreislaufwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen beschlossen. Der Plan ist eine Fortschreibung des zuletzt 2016 überarbeiteten Abfallwirtschaftsplans, setzt aber andere Schwerpunkte. So liegt der Fokus stärker auf Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie auf die Förderung von höherwertigem Recycling und dem Einsatz von Rezyklaten.

Der Kreislaufwirtschaftsplan soll auch dazu beitragen, den Import und Export von Abfällen zu reduzieren. „Mehr Recycling und mehr Standortnähe heißt: Wir erschließen neue und zusätzliche Geschäftsfelder für unsere sächsischen Unternehmen“, erklärt Umweltminister Wolfram Günther (Grüne). Durch mehr Recycling und mehr Standortnähe sollen auch klimaschädliche Emissionen durch reduzierte Transportwege verringert werden.

Umweltminister Wolfram Günther | Foto: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

Erklärtes Ziel des Kreislaufwirtschaftsplans ist es, das Aufkommen an Restabfällen aus privaten Haushalten und Kleingewerbe in Sachsen bis zum Jahr 2032 um 80.000 Tonnen zu reduzieren. Dies soll durch eine verstärkte Abfallvermeidung und eine optimierte Getrenntsammlung von Bioabfällen und Wertstoffen erreicht werden. Im Jahr 2021 erzeugten die sächsischen Privathaushalte rund 509.000 Tonnen Restmüll. 

Förderrichtlinie geplant

„Was wir jetzt im Bereich Abfall verankern, nämlich die Idee des Kreislaufs, brauchen wir für die gesamte Wirtschaft“, so Günther. Denn viele Grundstoffe werden knapper. Mit dem heute beschlossenen Kreislaufwirtschaftsplan erfüllen wir einen weiteren dicken Punkt aus dem Koalitionsvertrag.“

Laut Ministerium macht der beschlossene Kreislaufwirtschaftsplan den Weg frei, um die sächsische Kreislaufwirtschaft fördern zu können. Geplant ist eine neue Förderrichtlinie, die sich aus EU-Mitteln und sächsischen Kofinanzierungsmitteln speisen soll.

Der neue Kreislaufwirtschaftsplan umfasst den Zeitraum bis 2032 und listet alle genehmigten Abfallbehandlungsanlagen, Deponien und Anlagen zur Verwertung von gemischten Abfällen aus Haushaltungen auf. Angaben zur Höhe der Gebühren enthält der Kreislaufwirtschaftsplan nicht.

320°/re

Mehr zum Thema
Bundestag verabschiedet ElektroG
Enzymatisches Recycling: Carbios drängt nach China
Grüner Punkt startet digitale Sortierhilfe
Deutsche Bahn setzt erstmals „grünen“ Stahl ein
Gehen Kunststoffrecycler beim Industriestrompreis leer aus?
So könnten Glaskeramik-Kochfelder recycelt werden
Wie gut sind Batteriezellen aus Recyclingmaterial?
Österreichs Baustoffrecycler hoffen auf Aushub-Verordnung
Von der Leyen kündigt Initiative „RESourceEU“ an