Wasserstofferzeugung
Die Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure sollen vereinfacht werden, fordern die Bundesländer. Bestimmte Anlagen sollen demnach keine Genehmigung mehr benötigen. Damit wollen sie Investitionsanreize schaffen.
Elektrolyseure: Bundesrat fordert einfachere Zulassungsverfahren
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Genehmigungsverfahren für sogenannte Elektrolyseure zu vereinfachen, um die Herstellung von Wasserstoff zu erleichtern. Demnach soll die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit für Wasserstoffproduktionsstätten mit einer elektrischen Nennleistung bis 5 Megawatt künftig entfallen.
Damit würde ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet und ein erheblicher Investitionsanreiz für gewerbliche Betreiber geschaffen, betont der Bundesrat in einer am Freitag gefassten Entschließung. Die Resolution geht auf eine Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Saarland zurück und richtet sich an die Bundesregierung.
Wasserstoff kann mithilfe von Elektrolyseuren aus regenerativem Strom von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen hergestellt werden. Die beschleunigte Erzeugung und zunehmende Nutzung als Chemierohstoff und Energieträger sei ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energie- und Wärmewende, heißt es in der Entschließung. Vor allem dezentrale Elektrolyseure seien wichtig, um Wasserstoff verbrauchsnah vor Ort erzeugen und nutzen zu können.
Elektrolyseure sollen in den kommenden Jahren bei steigenden Anteilen erneuerbarer Energien einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten. Dabei sei die Erzeugung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser deutlich weniger umweltbelastend als die Herstellung in konventionellen Wasserstoffanlagen, argumentiert der Bundesrat.
Änderungen im Bundesrecht gefordert
Um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft schnell, effizient und praxistauglich zu gestalten, seien Änderungen im Bundesrecht erforderlich. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der laufenden Trilogverhandlungen zur Industrieemissionsrichtlinie der EU für entsprechende Genehmigungserleichterungen bei der Einstufung von Elektrolyseuren einzusetzen.
Wann sich die Bundesregierung mit der Forderung des Bundesrats befassen wird, ist offen. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.