Verkauf eines Standorts
Grünes Licht unter Vorbehalt: Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Entsorgers Friedrich Hofmann durch Veolia Umweltservice freigegeben – allerdings unter einer aufschiebenden Bedingung.
Veolias Übernahme von Hofmann: Kartellamt stellt Bedingung
Veolia Umweltservice darf die operativen Tochtergesellschaften der Friedrich Hofmann GmbH übernehmen, allerdings nur unter einer Bedingung: Ein Entsorgungsstandort von Friedrich Hofmann in Nürnberg muss zuvor an einen unabhängigen Wettbewerber verkauft werden. Das teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag mit.
„Ohne diese Bedingung hätten wir die Übernahme untersagen müssen“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Veolia übernehme den mit Abstand größten mittelständischen Anbieter dieser Dienstleistungen in Mittelfranken. „Im Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen führt dies zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei der haushaltsnahen Erfassung von Leichtverpackungen und Glasverpackungen im Auftrag der dualen Systeme sowie von Altpapier im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger“, so Mundt.
Durch den Verkauf eines zentral gelegenen Standorts könne ein neuer Wettbewerber in den Markt eintreten, begründet der Kartellamtspräsident die Entscheidung. „So werden die wettbewerblichen Nachteile des Zusammenschlusses kompensiert.“
Veolia mit 250 Standorten
Veolia Umweltservice verfügt nach Angaben des Kartellamts über rund 250 Standorte in Nord-, Ost- und Süddeutschland und sammelt verschiedene Abfälle sowohl für Gewerbe- und Industriekunden als auch für Kommunen, duale Systeme und Endverbraucher.
Friedrich Hofmann ist ebenfalls in der Erfassung von kommunalen Abfällen (Rest-, Bio- und Sperrmüll), Leichtverpackungen (LVP), Glasverpackungen, Altpapier sowie von nicht gefährlichen Gewerbeabfällen in Teilen von Franken und der Oberpfalz tätig. Darüber hinaus ist das Unternehmen in der Sortierung von Altpapier tätig und an einer Sortieranlage für nicht gefährliche Gewerbeabfälle beteiligt.
Gesucht: Ein „aktiver Wettbewerber“
Die Auflage des Kartellamts sieht vor, dass der Erwerber eines Nürnberger Standorts über die finanziellen Mittel, das Know-how und die Anreize verfügen muss, um als „aktiver Wettbewerber in den Markt eintreten zu können“. Zudem darf er seinen bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt nicht bereits auf dem räumlich relevanten Markt in Mittelfranken haben.
Darüber hinaus sollen Erfassungsverträge für Leichtverpackungen, Glasverpackungen und Altpapier sowie die für die Erfüllung der Verträge notwendigen Ressourcen, einschließlich der erforderlichen Mitarbeiter, abgegeben werden.
Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes hätten ergeben, dass im relevanten Marktgebiet die Anzahl der abgegebenen Gebote im Rahmen von Ausschreibungen für die Abfallerfassung seit Jahren zurückgegangen sei. Zudem sei die Zahl der Entsorgungsunternehmen, die eine haushaltsnahe Erfassung anbieten, relativ gering. Mit Ausnahme von Veolia handelt es sich dabei ausschließlich um mittelständische Familienunternehmen. Veolia und Hofmann gehörten zu den Bietern mit den meisten gewonnenen Ausschreibungen.
Eine Belebung des Wettbewerbs durch bislang nicht in der Region tätige Unternehmen werde neben den notwendigen Investitionen durch das fehlende Angebot an abfallwirtschaftlich geeigneten Standorten sowie die aufwändigen Genehmigungsverfahren erschwert. Dies gelte erst recht für den hoch verdichteten und wirtschaftsstarken Großraum Nürnberg.