Neues Gesetz
Das Umweltministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung vorgelegt. Damit sollen die Rückgabemöglichkeiten erweitert werden – insbesondere für Batterien von E-Bikes und E-Scootern.
Wertstoffhöfe sollen mehr Gerätealtbatterien annehmen
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen erweiterte Rückgabemöglichkeiten für die Entsorgung von Altbatterien erhalten. Künftig sollen sie neben anderen Gerätealtbatterien zum Beispiel auch Batterien von E-Bikes oder E-Scootern bei kommunalen Sammelstellen abgeben können, wie das Bundesumweltministerium am Freitag in Berlin mitteilte. Damit werde die Rückgabe solcher Batterien erleichtert und die Zahl der Sammelstellen erhöht.
Das Ministerium hat dazu einen Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) vorgelegt. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf diene in erster Linie der Festlegung von Zuständigkeiten und Befugnissen für die neuen Aufgaben aus der EU-BattVO, teilte das Ministerium mit.
Ziel: Höhere Sammelmengen
Die EU-Batterieverordnung ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und seit dem 18. Februar 2024 in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Ziel der neuen Verordnung ist es, einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung von Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus zu schaffen. Dazu werden Regelungen zur Beschränkung von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen wie Schwermetallen, zu Design, Kennzeichnung, Konformität und Sorgfaltspflichten von Batterien sowie zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien getroffen.
„Kernstück des Entwurfs ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das bisherige Batteriegesetz (BattG) zum 18. August 2025 ablösen soll“, erklärt das Umweltministerium. „Das BattDG knüpft dabei an den bisherigen Strukturen des BattG im Bereich der Entsorgung von Altbatterien an und entwickelt diese weiter. Hierdurch sollen Strukturen, die sich bisher bereits bewährt haben, erhalten bleiben.“
Durch die erweiterten Rückgabemöglichkeiten von Altbatterien an kommunalen Wertstoffhöfen sollen die Sammelmengen gesteigert und damit die Ziele der BattVO erreicht werden. Das bisherige nationale Sammelziel für Gerätealtbatterien von 50 Prozent bleibt bestehen. Ab 2027 gilt EU-weit ein Sammelziel von 63 Prozent.
Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. An der nun gestarteten Anhörung können sich Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen noch bis zum 28. Mai 2024 beteiligen.