Neue Verordnung

kostenpflichtig
35 Millionen Tonnen Abfall – so viel hat die EU im vergangenen Jahr in Nicht-EU-Länder exportiert. Neue Regeln in der Abfallverbringungsverordnung sollen für strengere Kontrollen sorgen. Und die Notifizierungspflichten werden verschärft.

Abfallverbringung: Neue Regeln sind in Kraft


Am Montag ist die neue EU-Abfallverbringungsverordnung in Kraft getreten. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU mehr Verantwortung für ihre Abfälle übernimmt, teilt die EU-Kommission mit. Die neuen Regeln müssen je nach Vorschrift innerhalb von zwei oder drei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Wie die Kommission hervorhebt, sind die Abfallausfuhren aus der EU in Nicht-EU-Länder seit 2004 um 72 Prozent gestiegen

320°/dpa/re

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