Neue Richtlinie

Der EU-Rat hat am Donnerstag die Richtlinie zur Förderung von Reparaturen verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Reparatur werde künftig zu einem attraktiveren Wirtschaftszweig, glauben die Mitgliedstaaten.

Recht auf Reparatur ist beschlossene Sache


Die Reparatur von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten soll künftig einfacher und attraktiver werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben am Donnerstag die sogenannte „Right-to-Repair“-Richtlinie verabschiedet. Damit wird die Richtlinie in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die neue Richtlinie umfasst zunächst Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Mobiltelefone, Staubsauger, Waschmaschinen und Geschirrspüler. Die Liste der betroffenen Produkte kann in Zukunft noch erweitert werden.

Die Hersteller sind künftig verpflichtet, Produkte zu reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Zudem müssen sie Informationen zur Verfügung stellen, die die Reparatur durch unabhängige Werkstätten erleichtern. Vertragsklauseln sowie die Verwendung von Hard- oder Software, die die Reparatur erschweren, sind nicht mehr zulässig.

Ein Jahr Garantie

Reparaturen werden in Zukunft ein attraktiverer Wirtschaftszweig, der hochwertige Arbeitsplätze in Europa schafft, meint Alexia Bertrand, belgische Staatssekretärin für Haushaltsfragen. Um das Vertrauen der Verbraucher in die Reparatur zu stärken, soll es künftig eine Garantie für reparierte Produkte geben, die ein Jahr nach der Reparatur gilt.

Darüber hinaus muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens eine Maßnahme zur Förderung der Reparatur einführen. Diese Verpflichtung kann beispielsweise durch Reparaturgutscheine erfüllt werden, mit denen sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt. Denkbar sind auch Informationskampagnen oder die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Reparaturinitiativen.

320°/re

Mehr zum Thema