Zahlen für 2023

50 Prozent Sammelquote schreibt das Gesetz vor. Im vergangenen Jahr wurde diese Vorgabe nach Berechnungen der Deutschen Umwelthilfe nur knapp erfüllt. Die Umweltorganisation fordert zusätzliche Anreize.

Deutsche Umwelthilfe: Sammelquote für Gerätebatterien gerade so erfüllt


Die Sammelquote für Gerätebatterien hat sich im vergangenen Jahr im Vergleich zum Jahr 2022 leicht verschlechtert. Das geht aus aktuellen Daten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor. Demnach wurde in Deutschland eine Sammelquote von 50,4 Prozent erreicht. Damit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 50 Prozent knapp übertroffen. Im Jahr 2022 lag die erreichte Quote bei 52 Prozent.

Bei Lithium-Ionen-Batterien sank die Sammelquote nach den Berechnungen der DUH im Jahr 2023 sogar auf niedrige 29 Prozent. 2022 hatte sie noch bei 39 Prozent gelegen. „Für Lithium-Ionen-Batterien ist wegen der Brandgefahr und wertvollen Inhaltsstoffen eine zuverlässige Sammlung besonders wichtig“, betont Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft der DUH.

Die Umwelthilfe sieht die aktuellen Zahlen als Weckruf für Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Mit der Überarbeitung der Batterieverordnung habe Lemke „die Möglichkeit für schnelle Anpassungen, doch ausgerechnet mit der Erhöhung der Sammelmengen für Gerätebatterien will man sich unnötig viel Zeit lassen“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Der aktuelle Entwurf des Batteriedurchführungsgesetzes sieht eine Erhöhung der Sammelmengen für Gerätebatterien auf 63 Prozent vor, allerdings erst bis Ende 2027. Die DUH fordert dies bereits ab Anfang 2026 und zusätzlich Anreize, um noch mehr Batterien als gesetzlich vorgeschrieben zu sammeln. „Wir fordern einen verpflichtenden Kostenausgleich, damit die Kosten bei Übererfüllung unter allen Batteriesammelsystemen gleichermaßen aufgeteilt werden“, so Metz.

„Es fehlen Sanktionsmechanismen“

„Trotz der im Koalitionsvertrag angekündigten Anreize zur verbesserten Rücknahme gefährlicher Lithium-Ionen-Batterien fehlt im Entwurf des Batteriedurchführungsgesetzes die Festlegung eines verpflichtenden Pfandes“, kritisiert DUH-Experte Fischer. Hier müsse Lemke dringend nachbessern.

Neben höheren Sammelquoten fordert die DUH auch strengere Regelungen zur Förderung der Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit und Klimaverträglichkeit von Elektrofahrzeug- und Industriebatterien. Zwar enthalte der Gesetzentwurf Ansätze zur Förderung des Ökodesigns, es fehlten aber Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung der Vorgaben, so der Umweltverband.

320°/re

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