Klimaschutzgesetz

Das Urteil von 2021 gilt als historisch: Die Politik musste das Klimaschutzgesetz verschärfen. Nun kündigen Klimaschützer weitere Verfassungsbeschwerden an.

Drei neue Verfassungsbeschwerden drängen auf mehr Klimaschutz


Klimaschützer und Umweltorganisationen haben drei neue Verfassungsbeschwerden angekündigt, um die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu zwingen. Dies gelte für den Fall, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die im Mai vom Bundesrat gebilligte Novelle des Klimaschutzgesetzes unterschreibe, teilten Greenpeace, Germanwatch und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Mittwoch in Berlin mit. Dort wurden die neuen Klagen gemeinsam mit Fridays for Future und weiteren Organisationen vorgestellt.

„Wir treffen uns heute hier zur Verfassungsbeschwerde 2.0“, sagte Roda Verheyen, die als Rechtsanwältin eine der Beschwerden begleitet. Im Jahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Politik beim Klimaschutz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Damals waren die Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer teilweise erfolgreich. Einige der Beschwerdeführer sind auch dieses Mal wieder beteiligt.

Grafik: picture alliance/dpa-Infografik

Als Hauptproblem und Anlass für die neuen Beschwerden nannte Verheyen die unzureichende Klimapolitik – und die Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes. „Die ist verfassungswidrig“, betonte Verheyen. „Die Sektorziele sind als verbindliche Sektorziele abgeschafft. Damit ist der Gesamtreduktionspfad in Gefahr.“

„Die Ampel meint scheinbar, die Menschen nur dann vor der Klimakatastrophe schützen zu müssen, wenn es ihr gerade in den Kram passt“, kritisierte Luisa Neubauer von Fridays for Future. Klimaschutz sei ein Menschenrecht. „Solange die Regierung das ignoriert, werden wir vor Gericht ziehen.“

„Die Änderung des Klimaschutzgesetzes macht die Prokrastination der Klimaschutzanstrengungen der Bundesregierung zum Gesetz“, sagt Remo Klinger, Rechtsanwalt der Deutschen Umwelthilfe. „Das Aufschieben der politisch erforderlichen Entscheidungen ist der eigentliche Inhalt des geänderten Klimaschutzgesetzes. Mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2021 ist dies unvereinbar. Denn danach soll der Klimaschutz gerade nicht auf die lange Bank geschoben werden. Deshalb sind wir optimistisch, dass wir mit der Verfassungsbeschwerde eine Korrektur des Klimaschutzgesetzes erzwingen.“

Wie es um die Reform des Klimaschutzgesetzes steht

Nach dem Bundestag hatte Mitte Mai auch der Bundesrat der umstrittenen Reform des Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Die vor allem von der FDP forcierte Novelle sieht unter anderem vor, dass künftig nicht mehr die Erfüllung der Treibhausgasminderungen in einzelnen Sektoren im Mittelpunkt steht, sondern die Gesamteinsparung über alle Sektoren hinweg. An den Klimazielen selbst ändert sich dadurch nichts: Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden.

Bevor die Novelle des Gesetzes in Kraft tritt, muss sie noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Die Deutsche Umwelthilfe habe Frank-Walter Steinmeier in einem Brief aufgefordert, dies nicht zu tun, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Das Bundespräsidialamt teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, die Novelle werde noch geprüft – ohne sich zu den Gründen zu äußern.

Doch auch wenn die Novelle des Klimaschutzgesetzes nicht kommt, wollen Umweltorganisationen ihre Beschwerde dennoch erheben. Das kündigten Vertreter des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) sowie von Germanwatch und Greenpeace an.

320°/dpa

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