Antwort auf AfD-Anfrage
In Thüringen und Sachsen gibt es ihn bereits. Doch bundesweit soll es vorerst keinen Reparaturbonus geben, erklärt die Bundesregierung. Sie will sich noch Zeit lassen.
Bundesregierung plant bislang keinen bundesweiten Reparaturbonus
Die Bundesregierung plant vorerst keinen bundesweiten Reparaturbonus nach dem Vorbild von Österreich oder Thüringen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat im April beziehungsweise Mai 2024 einer Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren zugestimmt haben. Die Bundesregierung wolle den finalen Richtlinientext nach dessen Veröffentlichung mit Blick auf die erforderliche Umsetzung nun „sorgfältig prüfen und dabei die erforderlichen Entscheidungen zu den Umsetzungsmaßnahmen treffen“.
Die Ende Mai von den EU-Staaten verabschiedete Richtlinie sieht ein Recht auf Reparatur vor. Die Mitgliedstaaten haben nun 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neue Richtlinie umfasst zunächst Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Mobiltelefone, Staubsauger, Waschmaschinen und Geschirrspüler. Die Liste der betroffenen Produkte kann in Zukunft noch erweitert werden.
Gemäß der Richtlinie sind die Hersteller künftig verpflichtet, Produkte zu reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Außerdem müssen sie Informationen zur Verfügung stellen, die die Reparatur durch unabhängige Werkstätten erleichtern. Vertragsklauseln sowie die Verwendung von Hard- oder Software, die die Reparatur erschweren, sind nicht mehr zulässig.
Reparaturbonus in Österreich seit 2022
Da der oft hohe Preis einer Reparatur im Vergleich zum Neukauf ein wesentliches Hindernis für mehr Reparaturen ist, haben die Bundesländer Thüringen und Sachsen einen sogenannten Reparaturbonus eingeführt. Dabei erstattet die Landesregierung den Verbrauchern einen Teil der Reparaturkosten.
Österreich hat einen solchen Reparaturbonus im Jahr 2022 bundesweit eingeführt. Zwischen April 2022 und Mai 2023 wurden nach Angaben des Klimaschutzministerium rund 560.000 Elektro- und Elektronikgeräte repariert. Im Rahmen des Reparaturbonus übernimmt das österreichische Klimaschutzministerium 50 Prozent des Rechnungsbetrags für eine Reparatur, die bei Privatpersonen anfällt. Die Obergrenze der Förderung liegt bei 200 Euro pro Gerät.
Link zur Antwort der Bundesregierung auf die AfD-Anfrage: