Neue Regelung
Viele Verbraucher ärgern sich über sie: fest angebrachte Plastikdeckel auf Getränkeflaschen. Jetzt sind sie Pflicht. Allerdings gilt die neue Regelung nicht für alle Flaschen.
Angebundene Verschlusskappen bei Flaschen sind nun Pflicht
Um Plastikmüll in der Umwelt zu reduzieren, sind seit heute in Deutschland lose Verschlusskappen für bestimmte Getränke verboten. Betroffen sind Einwegverpackungen, deren Deckel aus Kunststoff bestehen – zum Beispiel Saftkartons oder PET-Einwegflaschen – mit einem Volumen von bis zu drei Litern. Glas oder Metall sowie Mehrweggetränkeverpackungen sind nach Angaben des Bundesumweltministeriums von der Pflicht ausgenommen.
Hintergrund für die Einführung der „Bottledeckel“ ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU). Diese Richtlinie basiert auf einer Studie, nach der Kunststoffdeckel zu den am häufigsten an Stränden der EU gefundenen Kunststoffabfällen gehören.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen diese Deckel bereits. Denn die Verordnung, die die Anforderungen in Deutschland regelt, ist am 3. Juli 2021 mit einer dreijährigen Übergangsfrist in Kraft getreten. „Seitdem haben viele Unternehmen nach und nach ihre Getränkeverpackungen umgerüstet, um ab dem 3. Juli 2024 die neuen Anforderungen zu erfüllen“, erklärt das Umweltbundesamt.
Behälter, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, aber vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, dürfen laut Umweltbundesamt jedoch ohne zeitliche Begrenzung abverkauft werden.
Noch keine konkreten Zahlen zur Reduktion von Plastikmüll
Manchen sind die neuen Verschlüsse allerdings ein Dorn im Auge. „Dem BMUV ist bekannt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die fest verbundenen Deckel nicht nur positiv sehen“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums. Ziel der Richtlinie sei es aber, mit kleinen Maßnahmen die Umwelt zu schützen. Deshalb seien die fest verbundenen Deckel bei bestimmten Getränkebehältern notwendig.
Bislang liegen weder dem Ministerium noch dem Umweltbundesamt Zahlen vor, um wie viel sich der Plastikmüll durch die neue Vorschrift verringern könnte. 2027 will die Bundesregierung laut Umweltministerium die Umsetzung der neuen Regelung evaluieren.
Kritik der Verbraucherzentrale
Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ist von den neuen Schraubverschlüssen nicht überzeugt: „Ich empfinde die Änderung der Verschlussart als wenig zielführend“, sagt er. Das Gesetz gehe am Kernproblem vorbei. „Wir verbrauchen viel zu viele Einwegprodukte“, sagt Heldt. „Deckel zu ändern, nützt der Umwelt erst mal nichts.“
Die neuen Verschlüsse verbrauchten in vielen Fällen sogar etwas mehr Material als die alten Deckel, kritisiert er. Stattdessen wünscht sich Heldt klare Vorgaben, die eingehalten werden müssen – zum Beispiel eine Regelung zur verpflichtenden Reduzierung von Hohlräumen in den Produkten und damit weniger Verpackungsmüll. Auch Verbote von unnötigen Umverpackungen, wie etwa Kartons für Zahnpasta, würden Material sparen und die Umwelt entlasten.