Elektrokleinstgeräte
Elektrokleinstgeräte in Batteriefässern belasten das Batterierücknahmesystem GRS. Die Kosten müssen bislang die Batteriehersteller tragen. GRS Service droht mit Regressforderungen.
Batterierücknahme: GRS Service klagt über Fehlwürfe
Die Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft (GRS Service) beklagt eine Zunahme von Elektrokleingeräten in ihren Batteriefässern. Diese Fehlwürfe machten rund 20 Prozent des gesammelten Materials aus, erklärt Geschäftsführerin Julia Hobohm. Die dadurch verursachten Mehrkosten beliefen sich auf mehrere hunderttausend Euro. Diese Kosten müssten allein die Batteriehersteller tragen.
Warum es so viele Fehlwürfe gibt, ist offenbar unklar. Laut GRS Service ist die Zunahme von Elektrokleingeräten in den Sammelbehältern der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beobachten. „Die finanzielle Mehrbelastung durch die mangelhafte Vorsortierung ist für unsere Hersteller nicht mehr tragbar“, sagt Hobohm. Sollten keine konstruktive Lösung gefunden werden, behalte sich GRS Service vor, Regressforderungen zu stellen und Fehlwürfe in Rechnung zu stellen.
Pilotprojekt „LiLA Sammelsystem“
Wie das Rücknahmesystem betont, gebe es bereits zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der ordnungsgemäßen Entsorgung. GRS Service stelle den Sammelstellen umfangreiche Kommunikationsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus würden auch Verbraucherinnen und Verbraucher über die korrekte Rückgabe von Batterien informiert.
Im Frühjahr hat GRS Service zudem das Pilotprojekt „LiLA Sammelsystem“ zur Rücknahme von Elektroklein- und Kleinstgeräten mit Lithiumbatterien gestartet. Dazu hat das Rücknahmesystem in ausgewählten Regionen lilafarbene Sammelbehälter eingeführt, die bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und im Handel aufgestellt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so auf die Notwendigkeit der fachgerechten Entsorgung von Elektrokleingeräten und auf die Risiken von Lithiumbatterien aufmerksam gemacht werden.
Immer mehr E-Zigaretten
Wie GRS Service bemängelt, wird die gesetzlich vorgeschriebene getrennte Erfassung von Elektrokleingeräten auf den Wertstoffhöfen in der Praxis noch nicht vollständig umgesetzt. Unter den gesammelten Altgeräten befänden sich vermehrt E-Zigaretten, die eigentlich in der Sammelgruppe 5a erfasst werden sollten.
Diese Fehlwürfe führten zu weiteren Problemen bei der Batteriesammlung. So seien die Sortieranlagen für Batterien in der Regel keine Erstbehandlungsanlagen für Elektroaltgeräte. Sie dürften daher die Fehlwürfe weder lagern noch behandeln. Zudem stehe den Batteriesortieranlagen der gesetzlich vorgesehene Entsorgungsweg für Altgeräte nicht zur Verfügung.