Mögliche Zugeständnisse
Die EVP-Fraktion hat sich festgelegt: Das Ende des Verbrennungsmotors soll zurückgenommen werden. Doch Kommissionspräsidentin von der Leyen braucht Stimmen für ihre Wiederwahl – unter anderem von den Grünen und Sozialdemokraten.
Kommt das Verbrenner-Aus tatsächlich?
Im Streit um das sogenannte Verbrenner-Aus warnt Bundesverkehrsminister Volker Wissing EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen vor Zugeständnissen. „Wenn Ursula von der Leyen sich erneut für ein Verbrennerverbot ausspricht, verliert die CDU ihre gesamte Glaubwürdigkeit“, sagt der FDP-Politiker.
Der CSU-Spitzenkandidat und Vorsitzende der EVP-Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber, hatte im Winter erklärt: „Wenn meine Fraktion nach der Europawahl eine Mehrheit herstellen kann, werden wir das vom Europäischen Parlament in dieser Legislaturperiode beschlossene Verbrennerverbot rückgängig machen.“ Wissing sagte nun, wenn von der Leyen aus Eigeninteresse mit Unterstützung ihrer Partei CDU eine Kehrtwende vollziehe, käme dies „einem gigantischen Wahlbetrug gleich“.
Sozialdemokraten halten am Verbrenner-Aus fest
Derzeit kämpft die EU-Kommissionspräsidentin darum, ihr Spitzenamt für weitere fünf Jahre zu behalten. Dafür braucht sie eine Mehrheit der Abgeordneten im neuen EU-Parlament. Deshalb wirbt sie auch um Stimmen aus anderen Fraktionen – unter anderem von den Grünen und den Sozialdemokraten.
Dabei haben die europäischen Sozialdemokraten (S&D) ihre Haltung zum Thema bereits klar definiert. In einem Positionspapier mit ihren wichtigsten Forderungen für die nächsten fünf Jahre heißt es, die Errungenschaften der EU-Klimapolitik müssten erhalten bleiben, „einschließlich des Verbots von Verbrennungsmotoren für Neuwagen ab 2035“.
Die EU hat beschlossen, dass ab 2035 nur noch Neuwagen zugelassen werden dürfen, die im Betrieb kein klimaschädliches CO2 ausstoßen. Die Bundesregierung hatte sich auf Drängen der FDP dafür eingesetzt, dass es Ausnahmen für E-Fuels geben soll, also für synthetische Kraftstoffe, mit denen Verbrennungsmotoren theoretisch klimaneutral betrieben werden können.
Entsprechend gibt es in der entsprechenden EU-Verordnung einen Erwägungsgrund, wonach Ausnahmen für Verbrennungsmotoren, die mit E-Fuels betrieben werden, geprüft werden sollen. Dieser Erwägungsgrund ist jedoch rechtlich nicht bindend.