Elektroaltgeräte

Nach Aldi Süd und Lidl wurde nun auch Aldi Nord dazu verurteilt, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Anlass war abermals eine Klage der Deutschen Umwelthilfe.

Umwelthilfe siegt auch gegen Aldi Nord


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich erneut vor Gericht durchgesetzt, um Discounter zur Rücknahme von Elektroaltgeräten zu zwingen. Bereits Anfang Juni waren Aldi Süd und Lidl gerichtlich zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet worden. Nun hat auch das Landgericht Köln den Discounter Aldi Nord dazu verurteilt (Aktenzeichen 84 O 124/23).

Vorausgegangen war ein Testbesuch der Umwelthilfe, bei dem sich eine Mitarbeiterin von Aldi Nord geweigert hatte, ein Elektroaltgerät zurückzunehmen. Vor Gericht gab die Mitarbeiterin an, nichts von der gesetzlichen Rücknahmepflicht für Elektroschrott gewusst zu haben und auch nicht entsprechend geschult worden zu sein.

„Dass die involvierte Aldi-Mitarbeiterin keine Kenntnis von einer Rücknahme von Elektroschrott hatte, lässt tief blicken und ist symptomatisch für die Verweigerungshaltung großer Supermärkte“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sofort sicherzustellen, intensiv darüber zu informieren und sie aktiv und verbraucherfreundlich auszugestalten. Solange die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden nicht konsequent kontrollieren, werden wir weiter Tests durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen.“

Die DUH fordert generell brandschutzsichere Sammelbehältnisse im Kassenbereich oder eine schnelle persönliche Abgabe beim Personal, um eine verbraucherfreundliche Rückgabe zu gewährleisten. Zudem brauche es ausreichend geschultes Mitarbeitende, um Fehlwürfe und lange Wartezeiten zu vermeiden.

Gericht droht mit hohem Ordnungsgeld

Aldi Nord wollte sich auf Anfrage nicht konkret zum Kölner Urteil äußern. Ein Unternehmenssprecher wies darauf hin, dass die Rücknahme von Elektroaltgeräten in allen rund 2.200 Aldi Nord-Filialen einheitlich geregelt sei.

„Unsere Mitarbeitenden sind selbstverständlich entsprechend geschult“, sagt der Sprecher. „Es existieren klare Vorgaben und entsprechende Behältnisse, in denen Altgeräte aufbewahrt und für den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden.“ Das Kölner Landgericht verurteilte Aldi Nord zur Zahlung von 386,20 Euro plus Zinsen. Bei weiteren Versäumnissen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektrogeräte führen, Altgeräte kostenlos annehmen. Davon sind die meisten Märkte großer Ketten wie Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount, Edeka oder Rewe betroffen. Kleinere Altgeräte unter 25 cm können dort einfach abgegeben werden – etwa Rasierer, Toaster oder elektrische Zahnbürsten. Größere Altgeräte müssen die Märkte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts kostenlos zurücknehmen.

320°/re/dpa

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